Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

AOK zur Krankenhausreform

Mehr Vorgaben für Kliniken gefordert

Die Krankenhausreform darf keine „leere Hülle“ sein, sagt AOK-Vorstandschefin Carola Reimann. Versorgungsaufträge und Vorhaltefinanzierung müssten eng miteinander verbunden werden.

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In der anstehenden Krankenhausreform sollte vorgegeben werden, dass Patienten mit anspruchsvollen Diagnosen künftig nur noch in entsprechend ausgestatteten Kliniken behandelt werden dürfen. Darauf verwies Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2024 zum Thema „Strukturreform“. Das Gesetz dürfe keine „teure leere Hülle ohne positive Effekte für die Versorgung der Patientinnen und Patienten“ werden. Die Reform der Finanzierung müsse mit einer Reform der Strukturen einhergehen.

Die AOK-Chefin bemängelte, dass die verbindliche Definition der Leistungsgruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt in Rechtsverordnungen geregelt werden soll. Dies berge die Gefahr, dass „immer weiter ineffiziente Krankenhausabteilungen mit schlechten Qualitätsergebnissen“ finanziert werden. Sie forderte, die Länder zu verpflichten, Versorgungsaufträge nur an Krankenhäuser zu vergeben, die entsprechende Mindestvorhaltezahlen erreichen. Versorgungsaufträge und Vorhaltefinanzierung müssten, so Reimann, eng miteinander verbunden werden. Diese Vorgaben fehlten aber weitgehend im vorliegenden Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – oder würden durch Forderungen nach umfassenden Ausnahmeregelungen für die Länder in Frage gestellt.

Reimann: Bund und PKV müssen sich beteiligen

Christian Günster, Leiter der Qualitäts- und Versorgungsforschung im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), verwies auf eine aktuelle Auswertung zur Behandlung von Brustkrebs-Patientinnen. Nach den WIdO-Zahlen konnten 40 Prozent der behandelnden Kliniken 2022 kein Zertifikat der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) oder eine vergleichbare Zertifizierung vorweisen. Diese Häuser operierten etwa 13 Prozent der Brustkrebs-Fälle. Mehr als 9.000 Frauen mit Brustkrebs seien somit in Krankenhäusern behandelt worden, die dafür nicht optimal aufgestellt sind.

Reimann kritisierte zudem, dass die Hälfte der Kosten für den Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft von der GKV und damit von den Mitgliedern und Arbeitgebenden gestemmt werden soll – ohne Einbeziehung des Bundes oder der Privatversicherten. Das sei nicht nur grob unfair gegenüber den Beitragszahlenden, sondern widerspreche den Regeln für die Krankenhausfinanzierung. Strukturanpassungen in der Krankenhauslandschaft seien Teil der Daseinsvorsorge und somit gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (wer)

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