IGeL-Abrechnung - da gibt’s noch viele Mißverständnisse
KÖLN (msc). Ärzte sind bei der Abrechnung von heilkundlichen Zusatzangeboten immer an die amtliche Gebührenordnung gebunden. "Die Umsetzung dieser zwingenden Vorgabe ist leider nach wie vor noch keine Selbstverständlichkeit", sagte der Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher aus Bonn beim 3. Kölner IGeL-Kongreß. Und auch bei den Kollegen, die sich an der GOÄ orientierten, gebe es manchmal noch viele kleine Fehler.