Hintergrund
Zusammenarbeit in der rechtlichen Grauzone: Im Zweifel haben die Richter das letzte Wort
Als Einweiser oder Verbindungsmann zu den Patienten stehen Vertragsärzte im Fokus vieler Anbieter. Manchmal entstehen daraus rechtswidrige Beziehungen. Manchmal aber muss erst ausgelotet werden, was zulässig ist und was nicht.