Donnerstag, 20. Juni 2013

Leserkommentare [8427]

[10.06.2013, 22:17:23]
Dr. Cornelia Karopka 
Zahlen, die Mut machen!?? 
Immerhin 11,2% (1298)aller Facharztabschlüsse fielen auf die Fächer Allgemeinmedizin bzw. Innere und Allgemeinmedizin. Das lässt doch hoffen für die Zukunft! Immerhin stellen die Hausärzte doch auch "nur" einen Anteil von 48 Prozent oder 51900 im Jahr 2010. Bis 2020 werden von diesen über 31000 Hausärzte älter als 60 Jahre sein und 9700 über 70 Jahre (Zahlen aus dem KBV Bericht von 2010).

Wenn nun jährlich weiter so "viele" Facharztanerkennungen für Hausärzte vergeben werden, dann sind das bis 2020 immerhin 12000, die würden eben genügen, die über 70- Jährigen zu ersetzen, vorausgesetzt, jeder Neufacharzt würde auch eine Tätigkeit als Hausarzt aufnehmen. Die über Sechzigjährigen werden dann wohl zwingend bis zum Siebzigsten weiter arbeiten müssen, wenn nicht mehr als die Hälfte der derzeit vorhandenen Hausarztsitze verwaist werden sollen.
Als Hausarzt muss man sich unter diesen Bedingungen jedenfalls keine Sorgen um mangelnde Arbeit in den nächsten zehn Jahren und darüber hinaus machen.

Man kann diese Zahlen sicher so oder so betrachten, aber Mut braucht man in diesen Zeiten auf jeden Fall, wenn man sich entschließt, eine Tätigkeit als Hausarzt aufzunehmen. zum Beitrag »
[10.06.2013, 22:06:26]
Dipl.-Med Matthias Junk 
Aha - und ?? 
Wie ist denn der Impfstand der Erkrankten gewesen und wie kompliziert bzw. klinisch konkret verlaufen denn diese echten Masern ? Welche Kriterien gehören zur "sicheren" Diagnose Masern - nur serologisch bewiesene oder auch "klinische" Diagnosen? Das wären Aussagen mit wissenschaftlich orientiertem Hintergrund in einer Ärztezeitung.
Die vorliegende Meldung könnte so auch in der Boulevardpresse unter der Überschrift "Siehste" stehen... zum Beitrag »
[10.06.2013, 16:23:03]
Jörg Dähn 
Da ist die Lösung doch klar: 
DIe Rettungsdienste rufen immer schön konsequent die Polizei und dann wird sich nach ein bis zwei Monaten der Spuk erledigt haben. Die Polizei wird sch schon bei den zuständigen Stellen beschweren . . .  zum Beitrag »
[10.06.2013, 15:49:31]
Camel Hunter 
Absurde Situation oder einfach nur absurde Vorgaben? 
Bis heute gilt bei nichtärztlichem Personal, egal ob Rettungsdienstpersonal oder Pflegepersonal in Pflegeinstitutionen, in jedem Fall beim Antreffen eines leblosen Körpers, entsprechende Reanimationsmaßnahmen einzuleiten! Nur bei sicheren Todeszeichen darf eine Reanimation unterbleiben. Ebenso bei vorliegenden Verletzungen, die mit dem Leben nicht mehr vereinbar sind. Was jedoch sind sichere Todeszeichen? Und liegen solche bei verstorbenen, bspw. im Altenheim, immer vor? Üblicherweise werden die Verstorbenen gerade dort durch das Personal während der „Runden“ relativ schnell entdeckt. Oftmals sind die Körper sogar noch warm, da sie z. B. im Bett gestorben sind und zugedeckt waren. Auch ein Rigor ist meist noch nicht ausgebildet. Wie dem auch sei, bereits beim geringsten Zweifel am unwiderruflichen Tod des Patienten, muss immer mit der Reanimation begonnen werden. Darauf wurde und wird jeder „Rettungsdienstler“ von Anfang an „gebürstet“! Streng genommen macht sich bereits die Pflegekraft nach § 323c StGB strafbar, wenn sie eine leblose Person der RLS meldet, ohne aber selber entsprechende Maßnahmen einzuleiten! Diese, von der Pflegefachkraft eingeleiteten und vom Rettungsdienst fortgesetzten Maßnahmen, dürfen dann auch nur von einem (Not-) Arzt abgebrochen werden!
? siehe auch Todesfeststellung im Rettungsdienst: „...hierunter ist der irreversible Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen zu verstehen. Dieser darf grundsätzlich nur von einem Arzt festgestellt werden...“.
Quelle: Nüßen, Recht im RD
Obwohl die Leichenschau in Deutschland laut Gesetz eine nicht delegierbare, rein ärztliche Tätigkeit ist, sind Kenntnisse auf dem Gebiet der Todesfeststellung auch für nichtärztliches Personal im Rettungswesen unerlässlich. Dieser Auffassung schließe auch ich mich an. Es ist i.d.R. absurd, zu einer „Reanimation“ in ein Altenheim alarmiert zu werden. Sicher mag es auch hier Ausnahmen geben, aber üblicherweise ist das nun einmal der Lauf der Dinge, dass Leben eben "endlich" ist, dem wir Menschen uns halt nicht verschließen können! Auch für den Rettungsdienst ist es frustran, Wiederbelebungsmaßnahmen bei hochbetagten Menschen einzuleiten, die bereits den „Spätherbst des Lebens“ deutlich überschritten haben. Ein „menschenwürdiges Ende“ sollte immer selbstverständlich sein. Eine erfolglose Reanimation, soz. als letztes "Geschenk" des deutschen Gesundheitswesens, macht aber gerade dem Ende in Würde oft einen Strich durch die Rechnung!
Umso verwunderlicher ist allerdings, dass es seitens der ÄLRD hierzu, meines Wissens nach nirgendwo in Deutschland, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, überhaupt keine klaren Stellungnahmen bzw. Anweisungen gibt, sondern die bestehende, sicherlich unsägliche Situation, von dieser Seite (ÄLRD) sogar selber noch als „absurd“ bezeichnet wird, ohne hier Lösungen herbeizuführen, die im Praxisalltag auch praktikabel wären! Wer sonst, wenn nicht die ÄLRD, hätten denn die Möglichkeit, hier einmal die Stimme zu erheben? Abschließend sei noch gesagt, dass ich jeden Leitstellendisponenten absolut verstehe, der bei der Meldung „leblose Person“, ganz gleich ob in einer Eckkneipe oder einem Seniorenheim, die komplette „Kavallerie“ alarmiert. Denn schließlich wird ihm genau das von seinem Einsatzleitrechner vorgeschlagen, wenn das Programm die Alarmindikation eingetippt bekommt. Das alles aber geschieht ja mit Kenntnis und Billigung der ÄLRD! Kein Disponent möchte sich im Zweifel vor genau diesen Damen & Herren rechtfertigen müssen, wenn er fallbezogen einmal eine andere (einsame) Entscheidung trifft! Das gleiche gilt auch für die ersteintreffenden Rettungsassistenten. Und bei Stundenlöhnen von z. T gerade mal 8,00 € im RD, tut sich diesen Ärger im Zweifelsfall sowieso keiner an! Bloß keinen Stress, dafür wird man nun wirklich nicht bezahlt...! Und auch die Schwester wird, zumindest bei fortbestehender rechtlicher Lage, „den Teufel tun“ und über den (grundsätzlich immer aufgezeichneten!) Notruf eigenmächtig den Tod des Patienten übermitteln! Hier wird mal wieder versucht, ohne wasserdichte juristische Grundlage, Entscheidungen, die u. U. eines „breiten Kreuzes“ bedürfen, auf die schmalsten Schultern und die buckligsten Rücken im System „abzuladen“! Primär sind aber erst einmal andere (z. B. die ÄLRD) „in der Pflicht“, für nachhaltige Verbesserung und somit auch für Rechtssicherheit zu sorgen.
Anm. des Verfassers: Das sich unter solchen Umständen allerdings der notärztliche Kollege die Ziffer 100 GOÄ (verständlicherweise!) nicht entgehen lässt, wenn er denn schon mal da ist, liegt ja wohl auch in der Natur der Sache....!
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[10.06.2013, 07:43:42]
Carsten Windt 
was sie möchten ist eine soziale Umverteilung keine Versicherung 
Sehr geehrter Herr Dr.Schätzler,
ich weis ihr Engagement durchaus zu würdigen. Aber was sie möchten ist einen sozialen Ausgleich, an einer Stelle wo er nichts zu suchen hat.
was wir zu allererst brauchen ist eine funktionierend Krankenversicherung.
Der von Ihnen geforderte Sozialausgleich hat dort stattzufinden wo er hingehört. Nämlich in den Bereich des Fiskus. Wer viel verdient, zahlt viele Steuern, zudem werden alle Einkunftsarten berücksichtigt.

Wer die Beiträge zur GKV nicht aufbringen kann, erhält einen Ausgleich
aus dem Steueraufkommen in Form von Transferzahlungen.

Im Ergebnis hat man einen nachvollziehbaren gerechten Beitrag in der GKV und trotzdem keine Überforderung von Bedürftigen. zum Beitrag »
[10.06.2013, 07:14:35]
Harald Koegler 
Pandora 
Leider wurde die Büchse geschlossen, bevor die Hoffnung heraus durfte.
Koegler zum Beitrag »
[09.06.2013, 22:16:27]
Dr. Thomas Georg Schätzler 
Was bin ich doch gottfroh, ... 
dass jetzt wenigstens einige Monate lang die Trinkwassertemperatur auch in den Überschwemmungsgebieten der alten und neuen Bundesländer ü b e r 7°C liegen wird.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund zum Beitrag »
[09.06.2013, 09:43:58]
Dr. Bernhard Rudy 
Venünftige Einsicht 
Auch wenn die SPD mit Ihren bekannten Vertretern dagegen "ätzt", im Falle einer Großen Koalition würde man dann auch wieder andere Töne entsprechend der Wendehalsstrategie hören.
Immerhin ist diese Einsicht auch ein Bekenntniss zur bisher inakzebtablen Funktion des GBA, nämlich Bewertungen außschließlich um den Preis der radikalen Kostenreduktion durchzudrücken zu Lasten der foschenden Industie und zu Lasten des medizinischen Nutzen für die Patienten (auch Wähler) - ohne Rücksicht auf die Konsequenzen.  zum Beitrag »
[08.06.2013, 21:18:04]
Dr. Thomas Georg Schätzler 
Zwei-Klassen-Medizin "light"? @ Herrn Carsten Windt 
Sehr geehrter Herr Windt, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Eine Kopfpauschale, die die Sorge und Eigenverantwortung bei Gesundheit u n d Krankheit davon abhängig macht, wie viel z. B. jungen Leuten in der Ausbildung oder als Berufsanfänger dann noch zum Leben und Wohnen bleibt, ist zutiefst unsozial! Es ist der reine Egoismus der Besserverdienenden, Wohlhabenden und Reichen, die dann nur noch weniger als einen Prozentpunkt von ihrem Einkommen für die Krankenversicherung aufbringen müssten, weil die unteren Einkommensschichten für sie mit bezahlen müssen.

Meine eigene Tochter, die damals ihre Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege in der Kinderheilkunde machte, hatte mich mit einer ganz einfachen Frage zum Schreiben und zu offensiver Kritik an den herrschenden gesundheits- und sozialpolitischen Missständen gebracht: "Papa, wie soll ich denn von meinem Ausbildungsgehalt eine Kopfpauschalen-Krankenversicherung von 250 Euro monatlich bezahlen? Was bleibt mir denn dann noch übrig?"

Völlig unlogisch sind Ihre Sätze, "Kosten entstehen im Wesentlichen im hohen Alter. So benötigen die heutigen Rentner 50% der Beitragseinnahmen. Wir alle wissen, dass im Rentenalter, die Einkünfte sinken und die Beiträge zur GKV dann niedriger ausfallen. Die Beitragslücke müssen dann die jüngeren Generationen zahlen." - Das ist doch genau der springende Punkt! Die jetzt überwiegend geringe Renten beziehen, k ö n n e n gar keine Kopfpauschalen bezahlen. Und gerade d a s ist Generationengerechtigkeit, Solidarität und Subsidiarität in einem vom Einkommen abhängigen, am Beitragssatz orientierten Umlageverfahren!

Ihren Sozialausgleich "über Steuern und Transferleistungen" können Sie getrost vergessen. Denn dies wäre wiederum nichts anderes, als ein rein über Steuern staatlich finanziertes Öffentliches Gesundheitswesen analog zum NHS in Großbritannien: Zwei-Klassen-Medizin "light" sozusagen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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[08.06.2013, 00:40:45]
Dr. Thomas Georg Schätzler 
Hart, aber Peer? 
Beim 116. Deutschen Ärztetag in Hannover war es n i c h t der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Frank Ulrich Montgomery a l l e i n, der "die Kopfpauschale wieder aus der Kiste geholt" hat. Die große Mehrheit der Delegierten hat das so gewollt und den Vorstand unterstützt.

Aber Zuhören, Nachdenken und politische Analyse sind nun mal nicht die Stärken des SPD-Kanzlerkandidaten. Denn sonst würde er nicht selbst fast so kopflos die Kopfpauschale kritisieren, wie Schwarz-Gelb kopflos die Kopfpauschale reanimieren und protegieren möchte. Die von Peer Steinbrück und den Grünen favorisierte Bürgerversicherung ist derzeit noch völlig unausgegoren:
• Was ist dann mit der Beitragsbemessungsgrenze?
• Was ist mit dem Generationenvertrag?
• Was ist mit dem GKV-Bundeszuschuss?
• Wohin fließen Gesundheitsfonds-Überschüsse und Kassenrücklagen?
• Wie wird Kapitalvermögen verbeitragt?
• Wie reagiert man auf die sinkende Lohnquote?
• Welche Beiträge werden für sonstig Einkünfte veranschlagt?
• Welcher Bestandsschutz gilt für laufende PKV-Verträge?
• Wie wird das Beihilfewesen im Öffentlichen Dienst abgeschafft?

Und selbst wenn Rot-Grün für diese Fragen in zehn Jahren endlich eine Antwort hätte, würden immer noch keine Vertragsärzte aufs Land, in soziale Randbezirke und Brennpunkte ziehen bzw. die Banken für diese Vorhaben keine Kredite geben. Würden immer noch schichtspezifische Diskriminierungen in den Wartezimmern stattfinden. Würde die Schere zwischen Arm und Reich weiterhin aufgehen. Und wohlhabende Politiker, Spitzenkandidaten, Minister, Aufsichtsräte, Vorstände bzw. alle anderen, die es sich leisten könnten, würden dann weiterhin ihre Privatärzte aufsuchen wollen.

Nein, wie verpeilt der SPD-Kanzlerkandidat ist, sieht man schon daran, dass ausgerechnet Prof. Karl Lauterbach in sein "Kompetenzteam" berufen wurde. Ein Sozialmediziner, der noch nie ein Kassen-Rezept in der Hand gehabt hatte, der noch nie eine AU ausgestellt hat, von Wenigem viel und von Allem nur ein bisschen versteht. Hart, aber Peer ist auch die naive Beteuerung, die Bürgerversicherung mit einheitlicher Honorarordnung sei nicht gegen Ärzte gerichtet: "Wir wollen das Gesamtvolumen der Honorare nicht kürzen" wird von Steinbrück behauptet. Er weiß gar nicht, dass die GOÄ-Honorare seit 1983 bis heute in 30 Jahren um ganze 14 Prozent erhöht wurden. Dass die damals auf historischem Höchstniveau stehenden Laborbewertungen heute missbraucht werden, um einigermaßen hohe Privat-Arztrechnungen zu erstellen. Dass Hausärztinnen und Hausärzte bei den GKV-Honoraren seit Jahrzehnten benachteiligt und von einer Facharzt-lastigen KBV ausgegrenzt wurden. Dass im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW Hausarzthonorare bundesweit das Schlusslicht bilden usw. usf.

Nein, wer von Ärztinnen und Ärzten gute Arbeit, Kompetenz, soziales und sozialmedizinisches Engagement, bzw. abgestufte, vernetzte Versorgungsebenen von Haus- über Fach- zu Spezialärzten, von MVZ, über Kreiskrankenhäuser bis hin zu Schwerpunkt- und Universitätskliniken fordert, der muss dafür deutlich m e h r Geld hinlegen. Und ebenso materiell wie inhaltlich die haus-ärztliche Allgemeinmedizin fördern.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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