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| [30.04.2013, 13:36:35] |
| Dr. Johannes Gäbler
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| Kaum Vorteile für Cloud-Computing im Praxisbereich
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Sinnvolle Anwendungen für den Datenaustausch erkenne ich noch nicht.
Was mache ich mit den 20 Patienten, die nicht zustimmen?
Alleinige Datensicherung in der Cloud ist Leichtsinn. Auf eine Datensicherung auf einer (am besten mobilen) lokalen Festplatte sollte keiner verzichten.
Insgesamt dürfte sich wohl auch eine weitere Verlangsamung des Praxisprogramms ergeben.
Die Risiken für die Datensicherheit überwiegen nicht die eher geringen Vorteile des Cloud-Computing.
Bei Vernetzung der Kliniken und Praxen in größerem Stil könnte es einen Sinn machen. zum Beitrag »
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| [30.04.2013, 11:24:43] |
| Gerlinde Müller
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| Vitamin D-Mangel
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Habe mich im Netz etwas umgesehen und mich über Vitamin D-Tests informiert, u.a. auf der Seite http://bit.ly/15K6d3a. Damit muss ein Mangel doch schnell und leicht zu diagnostizieren sein, oder? zum Beitrag »
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| [30.04.2013, 09:36:08] |
| Patric Gremmel-Rohwer
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| Offenes und vertrauensvolles Verhältnis
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Zumindest in diesem Punkt kann ich Frau Roos beipflichten. Wenn gleich ich mir dieses "mit offenen Karten spielen" von beiden Partner im Finanzierungsgespräch wünschen würde. Also nicht nur vom potentiellen Kreditnehmer!
Dazu gehöhrt m.E. auch, dass Kfw-Darlehen offensiv angeboten und eingebunden werden, auch wenn die Margen für die Institute wohl nicht so üppig ausfallen wie bei anderen Finanzierungs- und/oder Versicherungprodukten.
Patric Gremmel-Rohwer
Rohwer Steuerberatung zum Beitrag »
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| [30.04.2013, 08:28:59] |
| Georg Supp
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| ist es so einfach?
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Ein pragmatischer Umgang mit Rückenschmerzen ist absolut sinnvoll. Orientiert man seine Behandlungsstrategie bei Rückenschmerzen ausschließlich an den Schlussfolgerungen von RCTs und Reviews bleibt recht wenig übrig. Das muss ja nicht unbedingt schlecht sein, ist aber im klnischen Alltag oft nicht so durch zu ziehen.
Wenn aber in einer Fachzeitung steht "...Da chronische Rückenschmerzen meist muskulär verursacht sind,..." dann geht das doch zu weit. Für diese Behauptung gibt es jetzt wirklich überhaupt keine Evidenz. Sie gibt einzig den Eindruck einiger Ärzte, Therapeuten, Patienten...und auch der Hersteller muskelrelaxierender Medikamente wieder. zum Beitrag »
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| [30.04.2013, 07:55:05] |
| Joachim Poetsch
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| Kontraindikation HVM
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Die Medizin wird weiblich. Das ist nichts Neues. Dass dadurch der Bedarf an Teilzeitstellen stetig wächst, hat der SGB V-Gesetzgeber erkannt und mit dem VÄndG und dem GKV-VStG eine Vielzahl von Möglichkeiten geschaffen, dass diesem Bedürfnis durch Teilzulassungen und Anstellungen in Teilzeit in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung Rechnung getragen werden kann. Umso unverständlicher ist, dass die KVSH durch den ab 01./01.03.2013 geltenden HVM in Teilzeit tätige selbständige und angestellte Ärzte/Innen durch Begrenzung auf den anteiligen Fachgruppendurchschnitt abstraft. Dieses behindert nicht nur die verstärkte Einbindung von Ärztinnen, sondern auch die Versorgung in der Fläche, die häufig nur noch über mit Teilzeitärzten/Innen besetzte Nebenbetriebsstellen zu gewährleisten ist. Leider wendet sich die KVSH mit dem neuen HVM (erneut) vom Leitbild des Gesetzgebers ab und trifft eine Honorarverteilungsentscheidung, die die Entwicklungen in der Medizin sowie gesellschaftliche Notwendigkeiten negiert.
Joachim Poetsch
RA u. FAfMedR, Hamburg zum Beitrag »
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| [29.04.2013, 22:28:26] |
| Angelika Donath
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| Ärger mit der Versicherung - Privatpatienten
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Dass der Behandlungsvertrag rechtlich ausschließlich zwischen Arzt und Patient und grundsätzlich n i c h t mit der PKV-Versicherungsgesellschaft zu Stande kommt, wird unseren Privatpatienten selten klar gemacht.
Dafür gibt es die Möglichkeit des Aufsetzens von schriftlichen Verträgen zwischen Patienten und Leistungserbringer und alles ist von vorn herein geregelt.Wenn eindeutig und sachlich richtig abgebildet, dürfte es kein Problem darstellen.Man muß es nur anwenden.
MfG A. D. Physiotherapeutin
zum Beitrag »
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| [29.04.2013, 18:05:19] |
| Dr. Fritz Gorzny
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| Augenuntersuchung vor Medikamentengabe bei Verdacht auf AD(H)S
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Ehe mit einer belastenden Therapie bei AD(H)S begonnen wird , sollten die Augen Betroffener auf eine assoziierte Heterophorie (vulgo "Winkelfehlsichtigkeit") nach der Mess-und Korrektionmethodik nach H:J:Haase am Polatest untersucht werden. Meistens verringern sich die Probleme oder verschwinden vollständig nach prismatischem Ausgleich dieser visuellen Funktionsstörung.
Infos zur Methodik und Anwendern unter IVBS.
Dr. Fritz Gorzny , Augenarzt , Koblenz Vizepräsident der Internationalen Vereinigung für binokulares Sehen (IVBS) zum Beitrag »
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| [29.04.2013, 18:00:02] |
| Dr. Jörg Winter
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| Wo ist die deutsche Ärzteschaft hingekommen?
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Nun muß in Deutschland für Ärzte eine Kampagne für viel Geld gestartet werden, um das Image "aufzupolieren". Ein Berufstand mit der längsten Ausbildung und der höchsten Qualifikation, der einzige Berufstand mit einer gesetzlich festgelegten Weiterbildungspflicht, ein Berufstand der trotz Budget- und Regressgefahr hochqualitative Medizin leistet, ein Berufstand der im Ausland massiv umworben wird, benötigt in Deutschland eine Imagekampagne? Hier hat die Selbstverwaltung versagt. Der vorauseilende Gehorsam und die Selbstzerfleischung der Selbstverwaltung hat den Krankenkassen das Feld überlassen. So wird der "Anwalt des Patienten" die Kreise der Kassen bald nicht mehr stören.
Aber:
"Erst wenn das letzte Krankenhaus verweist, die letzte Arztpraxis geschlossen und der letzte Arzt ausgewandert ist, werdet Ihr merken, daß Ihr Euch nicht selbst behandeln könnt" zum Beitrag »
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| [29.04.2013, 14:23:30] |
| Dr. Thomas Georg Schätzler
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| Neuer Trendsport - Ärzte fertigmachen, ohne krank zu werden?
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Dass der Behandlungsvertrag rechtlich ausschließlich zwischen Arzt und Patient und grundsätzlich n i c h t mit der PKV-Versicherungsgesellschaft zu Stande kommt, wird unseren Privatpatienten selten klar gemacht. Nach der GOÄ ist z. B. auch Zahlungsaufschub durch Fristgewährung oder Skonto nicht vorgesehen. Dagegen betreiben die Sachbearbeiter/-innen der PKV oft unzutreffende und nebenbei unzulässige Rechtsberatung. Wer allerdings ärztliche Leistungen nicht unmittelbar persönlich erbringt oder Diagnosen nicht korrekt auflistet bzw. Zielorgane nicht benennt, bekommt bei der medizinischen Rechnungslegung Probleme.
Die zunehmende Multimorbidität, bedingt durch moderne Diagnostik und Differenzialdiagnostik, erhöht die Zahl der zu erörternden Krankheitsbilder und den damit verbundenen Untersuchungs- und Beratungsaufwand. Auch alterungsbedingte Multimorbidität berücksichtigt die GOÄ, indem der e i n z e l n e Behandlungsfall als "Behandlung derselben Erkrankung" im Zeitraum von einem Monat nach der jeweils ersten Inanspruchnahme gilt. M e h r e r e Erkrankungen werden durch die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5, 6, 7 und 8 GOÄ n e b e n Leistungen nach den Abschnitten C bis O in m e h r e r e n verschiedenen Behandlungsfällen morbiditätsabbildend auch m e h r f a c h berechnungsfähig.
Das hindert allerdings weder Patienten, Medien, Öffentlichkeit noch die Krankenversicherungen selbst, in das allgemeine Ärzte-"Bashing" und den generalisierenden Korruptionsverdacht gegenüber "Kassen"-Ärzten einzustimmen. Ein trendiger Volkssport, diejenigen grundsätzlich mit Bestechlichkeits- und Bestechungsverdacht zu überhäufen, auf die man im Not- und Krankheitsfall am dringendsten angewiesen ist. Und das, ohne rot zu werden.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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| [29.04.2013, 13:07:23] |
| Ralph Eisermann
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| Eine evolutionsbiologische Erklärung
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Die Salicylsäure kommt nun einmal in vielen für Menschen und andere Primaten wichtigen Nahrungsmitteln vor. Hier gilt, ähnlich wie für z.B. Xylitol, dass eine hohe Toleranz für solche Stoffe im Laufe der Evolution entwickelt werden musste. Andere Stoffe hingegen können nicht einfach und sauber abgebaut werden oder vermögen bestimmte Systeme zu stören. zum Beitrag »
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