Kranken und sterbenden Menschen das zu geben, was sie brauchen, ist nicht immer leicht. Vor allem wenn keiner weiß, wie sich ein Mensch
entschieden hätte und man ihn auch nicht mehr fragen kann. Für diesen Fall vorzusorgen, ist wichtig.
Seit September 2009 regelt das Patientenverfügungsgesetz, was eine Patientenverfügung beinhalten muss. Die darin formulierten
Ansprüche machen es allerdings vielen Menschen schwer, ohne fachkundige Beratung praxistaugliche Vorsorgedokumente zu verfassen.
Die "Ärzte Zeitung" stellt kostenlose Informationen zum Thema
Patientenverfügung bereit. Exklusiv für Ärzte und Apotheker lag der Ärzte Zeitung vom 4. Oktober, Ausgabe 178, ein Plakat fürs
Wartezimmer und Officin bei, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hospiz Stiftung entstand.
Die "Ärzte Zeitung" stellt kostenlose Informationen zum Thema Patientenverfügung für Ärzte und Apotheker sowie für Interessierte bereit. Es gibt ein PDF mit Informationen zum Herunterladen und Ausdrucken: "Patientenverfügungen".
Die Deutsche Hospiz Stiftung bietet eigene Informationen und einen umfangreichen Service rund um Patientenverfügungen auf ihrer Homepage an.
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Für Interessierte
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Patientenverfügungen!
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Exklusiv
für Ärzte und Apotheker
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Die »Ärzte Zeitung« bietet exklusiv für Ärzte und Apotheker einen besonderen
Service zum Thema Patientenverfügung.
Sie können Informationen für Ihre betroffenen Patienten sowie fürs Wartezimmer oder
zur Auslage in der Apotheke ausdrucken, die Sie personalisieren können » |
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