TIPP DES TAGES
Praxisgebühr nur bei Erstbehandler fällig
In der Urlaubszeit kann es bei der Praxisvertretung schon mal heiß hergehen. Da tun Praxischefs gut daran, ihre Medizinischen Fachangestellten nochmals darauf hinzuweisen, dass diese von Patienten, die im Quartal bereits in der Praxis ihres Hausarztes waren und die Praxisgebühr entrichtet haben, kein zweites Mal die zehn Euro einziehen dürfen.
Umgekehrt gilt natürlich auch, dass Patienten, die zuerst zu dem Vertreter kommen, um sich nach dem Urlaubsende des Arztes wieder in dessen Praxis einzufinden, die zehn Euro Praxisgebühr beim Vertreter entrichten müssen.
Dafür sollten sie die entsprechende Quittung erhalten, um einen erneuten Einzug zu verhindern. Mit der Quittung können sie ja dann nachweisen, dass sie die Praxisgebühr bereits bezahlt haben.