TIPP DES TAGES
Fahrtkosten voll absetzbar
Ärzte, die sich längere Zeit beruflich fortbilden, können die Fahrtkosten in voller Höhe und nicht nur zum Teil von der Steuer absetzen.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 66/05) ist eine Fortbildung vorübergehender Natur, so dass sie nicht zu einer "zweiten regelmäßigen Arbeitsstätte" werden kann - so wie es das Finanzamt meinte. Dieses wollte nur die Entfernungspauschale akzeptieren.