TIPP DES TAGES
Nur konkrete Fehler zählen
Ärzte, die sich erfolgreich gegen einen Regressbescheid wehren wollen, müssen konkrete Fehler benennen.
Erst dann können sie von den Prüfgremien verlangen, dass die elektronisch übermittelten Arznei- und Heilmitteldateien - auf denen die Bescheide beruhen - auf ihre Richtigkeit hin untersucht werden. Das hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen entschieden (Az.: B 6 KA 57/07 R u. a.).