TIPP DES TAGES

Befristete Verträge nur bei Neuzugängen

Veröffentlicht:

Ärzte, die bei Mitarbeitern durch befristete Verträge flexibel bleiben wollen, müssen aufpassen, nicht in die Kettenbefristungsfalle zu laufen. Denn dann muss die befristete Stelle gegebenenfalls in eine unbefristete umgewandelt werden.

Ohne sachlichen Grund darf die Befristung nur bei Neueinstellungen und nur für maximal zwei Jahre erfolgen. Die Befristung darf zudem nicht mehr als zweimal dreimal verlängert werden.

Hat mit dem gleichen Arbeitgeber zuvor schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden, ist eine Befristung ohne Sachgrund nicht zulässig. Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen aus sachlichem Grund - etwa Elternzeit eines anderen Mitarbeiters - gibt es keine zeitliche Beschränkung.

Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“