TIPP DES TAGES
Am besten per Einschreiben!
In vielen Praxen heißt es jetzt Abschied nehmen von den Azubis, die ihre Ausbildung beendet haben. Das Arbeitszeugnis sollten Praxischefs den Mitarbeiterinnen entweder persönlich übergeben oder per Einschreiben, eventuell noch mit Rückschein, zustellen lassen und den Beleg aufbewahren.
So können sie nachweisen, dass die Mitarbeiterin das Zeugnis tatsächlich erhalten hat. Das fordert das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Zweifelsfall von Arbeitgebern.
Im Streitfall hatte eine Arbeitnehmerin ihr Zeugnis nicht erhalten. Der Arbeitgeber behauptete, er habe es in die Post gegeben, hatte aber keinen Beleg. Da er sich weigerte, eine Kopie herauszugeben, wurde ein Zwangsgeld von 600 Euro verhängt.
Az.: 10 Ta 45/11