TIPP DES TAGES
Finanzauskunft will begründet sein
Bevor Ärzte eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt einholen, sollten sie gut überlegen, ob sich das tatsächlich lohnt. Denn das Hessische Finanzgericht (FG) hat den Anspruch des Fiskus erweitert.
Die Gebühr, die mindestens 100 und maximal 91.456 Euro beträgt, kann demnach auch dann fällig werden, wenn das Finanzamt die Beantwortung der Anfrage aus formalen Gründen ablehnt.
Eine Auskunft ist formal nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um die Beurteilung eines zukünftigen Sachverhalts mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen für den Anfragenden handelt.
Az.: 4 K 3139/09