TIPP DES TAGES

Finanzauskunft will begründet sein

Veröffentlicht:

Bevor Ärzte eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt einholen, sollten sie gut überlegen, ob sich das tatsächlich lohnt. Denn das Hessische Finanzgericht (FG) hat den Anspruch des Fiskus erweitert.

Die Gebühr, die mindestens 100 und maximal 91.456 Euro beträgt, kann demnach auch dann fällig werden, wenn das Finanzamt die Beantwortung der Anfrage aus formalen Gründen ablehnt.

Eine Auskunft ist formal nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um die Beurteilung eines zukünftigen Sachverhalts mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen für den Anfragenden handelt.

Az.: 4 K 3139/09

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand