Ärzte Zeitung, 30.01.2012
TIPP DES TAGES
Räumdienst kann delegiert werden
Noch ist der Winter nicht vorbei. Wenn es schneit und friert, sind Ärzte, die ein Haus besitzen, in der Pflicht, den Gehweg vor dem Grundstück freizuräumen oder zu streuen.
Eine Räumpflicht besteht in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr. Informationen gibt es bei der Stadt. Kommt ein Passant wegen nicht geräumter Wege zu Schaden, kann das ohne eine Versicherung schnell teuer werden.
Ärzte, die im Winter morgens keinen Schnee schippen wollen, können aber auch einen Räumdienst beauftragen oder den Winterdienst an einen Mieter delegieren. Dann sind sie auch nicht mehr haftbar, wenn der Beauftragte seiner Pflicht nicht nachkommt.
Voraussetzung ist aber, dass der Hauseigentümer dies stichprobenartig kontrolliert. Einzige Ausnahme: In Berlin bleiben Hauseigentümer selbst dann verantwortlich, wenn sie den Räumdienst abgegeben haben.

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