Samstag, 25. Mai 2013
Ärzte Zeitung, 03.12.2012

Tipp des Tages

Gutschein darf nun Euro und Cent nennen

Gutscheine gelten nun auch dann als steuerbefreiter Sachbezug, wenn ein Höchstbetrag in Euro angegeben ist.

Bislang durfte es nur eine Mengenangabe wie etwa 25 Liter Benzin sein.

Aber Vorsicht: Der Wert des Gutscheins von 44 Euro pro Monat darf nach wie vor nicht überschritten werden.

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