Sonntag, 26. Mai 2013
Medica Aktuell, 17.11.2011

Korruption: Ärzte müssen mit mehr Klagen rechnen

Korruption: Ärzte müssen mit mehr Klagen rechnen

Auf Ärzte kommen harte Zeiten zu. Das vermutet zumindest ein Medizinrechtler. Hintergrund ist ein erwartetes Urteil des BGH. Niedergelassene Ärzten könnten künftig als Amtsträger der Kassen gelten - mit gravierenden Auswirkungen.

DÜSSELDORF (kab). Das ausstehende Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur möglichen Einstufung von niedergelassenen Ärzten als Amtsträger wird zu einem starken Anstieg von Korruptionsverfahren gegen Mediziner führen, erwartet Herbert Wartensleben, Fachanwalt für Medizinrecht.

"Wir erleben die totale Kriminalisierung eines Verhaltens, das früher allenfalls als moralisch anstößig galt", sagte er auf der Medica Juristica.

Bei einer Einstufung als Amtsträger im Auftrag der Krankenkassen könnten Mediziner künftig strafrechtlich wegen Vorteilsnahme belangt werden.

Buchgeschenke schon Korruption?

"Das bedeutet, man hat einen Vorteil dafür erhalten, dass man etwas vollkommen Legales getan hat."

Darunter könnte etwa ein teures Buchgeschenk oder die Überlassung eines Gerätes durch eine Pharmafirma als Dank für die Teilnahme an einer Studie fallen.

Theoretisch fielen aber auch Geschenke von Patienten unter diese Regelung.

Genehmigungen in der Klinik

Angestellte Klinikärzte können sich die Annahme solcher Vorteile von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen und machen sich damit vor dem Gesetz nicht strafbar.

Diese Möglichkeit ist niedergelassenen Ärzten allerdings verwehrt, erläuterte Wartensleben auf der Medica. "Wen sollen sie denn fragen, die Krankenkassen vielleicht?"

Dies seien keineswegs nur akademische Fragen, sondern Probleme, mit denen sich die Mediziner bald auch in der Praxis konfrontiert sehen werden, erwartet der Anwalt.

"Honorar muss genug sein"

Selbst wenn der Bundesgerichtshof zu der Entscheidung gelangt, dass Vertragsärzte keine Amtsträger sind, könnten sie immerhin noch als so genannte Beauftrage der Kassen eingestuft werden.

Auch das bringe schärfere Regelungen bei Bestechlichkeit und Bestechung mit sich.

Tenor der BGH-Sicht sei offenbar: "Die Ärzte kriegen doch ein Honorar, das muss genug sein", kritisierte Wartensleben.

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[18.11.2011, 08:59:44]
Dr. Erik Luyckx 
Ärzte als Kassenbeauftragte
Der Arzt als Vertreter der Krankenkasse, eine vollständige Amerikanisierung unser Gesundheitssystems.
Der Arzt soll "Schaden" von der Kasse abwenden bei der Behandlung seiner Patienten. Bei der Pkw-Versicherung lass ich mich allerdings nicht auf "Vertragswerkstätten" vertrösten! zum Beitrag »
[17.11.2011, 18:14:58]
Dr. Thomas Georg Schätzler 
Das Kind mit dem Bad ausschütten?
Selbstverständlich bin ich dafür, dass Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung bei Ärztinnen und Ärzten genauso bestraft werden müssen wie rechtsüblich. Und dass es wie überall 'Schwarze Schafe' und Dunkelziffern gibt. Aber wenn Ärzte zu Amtsträgern oder gar Beauftragten der Kassen mutieren sollten, würden die selbstständige Freiberuflichkeit, der individuelle, zivilrechtlich bindende Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient als Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BBG und die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB ad absurdum geführt.

Amtsträgerschaft und Beauftragung würden für die GKV-Kassen bedeuten, Räumlichkeiten, Sachkosen, Logistik, Verwaltung und Personal müssten von i h n e n selbst eingebracht werden. Den von dieser Ausstattung abhängigen Vertragsärzten stünde z u s ä t z l i c h ein angemessenes Honorar für die von ihnen geleistete Arbeit zu.

Paragraph 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) ist aus guten juristischen Gründen nicht anwendbar:
1. ist die staatlich approbierte Ausübung der ärztlichen Heilkunde kein Gewerbe- und Geschäftsbetrieb.
2. auch andere Freie Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Künstler dürften keine Zuwendungen, Sonder- oder Erfolgshonorare einkassieren, wenn sie bloße Amtsträger oder Beauftragte wären.

Da fehlt nur noch der Vorwurf, Ärzte/-innen seien eine "kriminelle Vereinigung" und Juristen müssten eigentlich den Äskulapstab über uns brechen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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