KV Sachsen-Anhalt beurteilt Genossenschafts-Vertrag skeptisch

WOLMIRSTEDT (zie). Mit dem Vertrag über die ambulante Behandlung von Patienten mit akutem Hörsturz hat die HNO-Genossenschaft Sachsen-Anhalt e.G. mit der AOK eine außerbudgetäre Vergütung vereinbart. Die KV sieht das kritisch.

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Im vergangenen Jahr hatten sich 81 von insgesamt 106 niedergelassenen HNO-Ärzten Sachsen-Anhalts zu einer Genossenschaft zusammen geschlossen. "Wir wollten damit vor allem die Chance nutzen, direkt Verträge mit den Krankenkassen oder anderen Leistungsanbietern abschließen zu können", so Dr. Ulrich Neumann, Vorsitzender der HNO-Ärztegenossenschaft.

Die Mitglieder der Genossenschaft wollen eine qualitativ hochwertige medizinische HNO-Versorgung sicherstellen, dabei aber auch ökonomisch möglichst effizient arbeiten. Der Wolmirstedter Facharzt zeigt sich überzeugt, dass der Zusammenschluss außerhalb der Berufsverbände und der KV dabei nicht nur zeitgemäß, sondern auch ein Stück Zukunftssicherung für jedes Genossenschaftsmitglied ist.

"Ein einzelner Arzt oder ein kleines Grüppchen hat gar keine Chance, direkt mit einer Kasse zu verhandeln. Der Großteil einer Berufsgruppe schon", meint Neumann. Großen wert legt Neumann darauf, dass sich "von Anfang alle Mitglieder unserer Genossenschaft verpflichtet haben, ihre Patienten nach standardisierten Leitlinien zu behandeln".

Dass die AOK dem Vertrag zugestimmt habe, sei ein weiteres Indiz dafür, dass die Behandlung von Hörsturz-Patienten längst nicht mehr unbedingt im Krankenhaus erfolgen muss. Durch Kooperation mit Hausärzten, die für die speziellen Leistungen von der Genossenschaft honoriert werden, ist zudem sicher gestellt, dass jeder Patient seine zehntägige Infusionstherapie durchgängig, also auch an Wochenenden und Feiertagen, erhält. "Den Patienten bleiben dadurch unnötige Krankenhausaufenthalte erspart und den Kassen Kosten und auch wir profitieren davon", sagt Neumann.

Er fühle sich durch den ersten Vertrag ermutigt, weitere Verhandlungen mit anderen Kassen zu führen, das schließe auch weitere Leistungen ein. Über eine beauftragte Managementgesellschaft rechnen die HNO-Ärzte ihre Leistungen direkt mit der AOK Sachsen-Anhalt ab.

"Eine zweite Struktur aufzubauen, kann ökonomisch keinen Sinn machen", sagt dagegen Mathias Tronnier, geschäftsführender KVSA-Vorstand. Er verweist auf einen ähnlichen Vertrag, den die KV mit der IKK geschlossen hat. Dieser garantiere den beteiligten Ärzten ein um etwa 20 Prozent höheres Honorar. Tronnier fürchtet, dass Parallelstrukturen   ein Preisdumping forcieren könnten. Dagegen verweist Neumann darauf, dass sämtliche durch die HNO-e.G. ausgehandelten Verträge zu keiner Kürzung der Gesamtvergütung der Kassen führten.

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