HINTERGRUND

Wird ein Organ freiwillig gespendet? Das können auch Lebendspende-Kommissionen oft nicht beantworten

Von Nicola Siegmund-Schultze Veröffentlicht:

Wenn jemand eine Niere oder eine Teilleber spendet, möchte er damit einem engen Verwandten oder Lebenspartner meist helfen. Aber es gibt auch andere Fälle. Die potenziellen Spender geraten in der Familie unter Druck. Oder sie erwarten eine materielle Gegenleistung - das wäre Organhandel, und den wollte der Gesetzgeber im Transplantationsgesetz von 1997 ausschließen.

Ob das Gesetz eingehalten wird, sollen Lebendspende-Kommissionen untersuchen. Aber können solche Kommissionen Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit prüfen? "Der Gesetzgeber hat damals die Empörung der Öffentlichkeit über möglichen Organhandel befriedet. Befriedigt hat er das Anliegen nicht", so Dr. Ulrich Kütz von der Lebendspende-Kommission Bremen zur "Ärzte Zeitung".

Votum der Kommissionen ist für Ärzte nicht bindend

So haben die Kommissionen wenig Kompetenzen. Ihr Votum ist nicht einmal bindend für die Ärzte. Außerdem gibt es keine einheitlichen Kriterien, um Unfreiwilligkeit und Organhandel auszuschließen. Arbeitsweise und Finanzierung der Kommissionen zu regeln obliegt den Landesregierungen - die wiederum ganz unterschiedliche Regelungen getroffen haben. Mal schreiben sie vor, dass Spender und Empfänger von der Kommission persönlich anzuhören sind - in Bremen und Hessen dürfen es weitere Personen als Zeugen sein - mal darf rein nach Aktenlage entschieden werden. "Jede Kommission arbeitet anders, je nachdem, wer gerade drin sitzt und welche Vorgaben die Landesbehörden gemacht haben", sagt Kütz.

Die Diskrepanzen in Arbeitsweise und Selbstverständnis erfasst eine Studie von Dr. Karin Sievers und Dr. Gerald Neitzke aus Hannover (DMW 22, 2006, 1283). Die Autoren haben die 23 deutschen Lebendspende-Kommissionen befragt, alle haben geantwortet.

Nur 13 Kommissionen glauben, die Freiwilligkeit prüfen zu können, nur sechs von 23 Gremien meinen, Organhandel ausschließen zu können, mehr als 60 Prozent also sehen sich dieser Aufgabe nicht gewachsen oder sind sich unsicher. "In Anbetracht dieses Ergebnisses erscheint es fragwürdig, warum in der Umfrage 15 Kommissionen überzeugt waren, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und nicht nur eine Alibifunktion zu haben", so Sievers und Neitzke.

Einige Kommissionen konnten denn auch keine Kriterien nennen, mit denen sie versuchen, den freien Willen zur Organspende und die Unentgeltlichkeit zu prüfen. Zwei Kommissionen meinten gar, da staatsanwaltliche Nachforschungen nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörten, könnten sie weder Freiwilligkeit feststellen, noch Organhandel ausschließen. "Dies steht klar im Widerspruch zum Transplantationsgesetz", bemerken die beiden Ethiker.

60 Prozent der Kommissionen gaben an, psychischer Druck oder die Abhängigkeit von der Familie könnten Hinweise sein, dass die Spender sich nicht aus freien Stücken entschieden haben. Einige Kommissionen setzten jedoch bei nahen Angehörigen Opferbereitschaft als selbstverständlich voraus.

Professor Hans Lilie von der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer sieht auch bei eng Verwandten Grenzen. Lilie war viele Jahre in der Lebendspende-Kommission Halle. "Wir hatten den Fall, dass eine Mutter ihrem Sohn ein Organ spenden wollte, aber wegen der Blutgruppe nicht infrage kam. Also wurde der Vater Kandidat. Vor der Kommission hat er die Geschichte erzählt und gesagt: Da war ich ja dann dran. Bei diesen Worten sind wir zusammengezuckt und haben zum ersten Mal kein Votum abgegeben."

Lilie sieht auch Vorsicht geboten, wenn potenzielle Spender einen großen Opferwillen demonstrieren. "Vor allem bei Frauen aus anderen Kulturen sehen wir das immer wieder", so der Jurist. Vertreten ist aber auch die Meinung, eine Lebendspende-Kommission habe Beziehungs-Ungleichgewichte zwischen Menschen zu akzeptieren, wie sie überall auf der Welt gang und gäbe seien.

Organhandel wird von jeder Kommission anders definiert

Auch Geschenke als Geste der Dankbarkeit gehören zu unserer Kultur. Und so wundert es nicht, dass in der Studie von Sievers und Neitzke die Kommissionen Organhandel unterschiedlich definierten. Einige haben kein Problem damit, wenn ein Spender in der Familie bevorzugt wird, etwa indem er ein Haus erbt. Andere Kommissionen halten es schon für unzulässig, wenn sich der Empfänger mit einem Auto oder einem neuen Arbeitsplatz bedankt.

"Ich würde es befürworten, wenn es einheitliche Richtlinien gäbe, wie die Kommissionen die Freiwilligkeit prüfen und Organhandel ausschließen sollen", sagt Dr. Hans-Georg Kraushaar, Jurist aus Bad-Schwalbach und bis Ende vergangenen Jahres Vorsitzender einer Lebendspende-Kommission in Hessen. Das ist auch die Meinung von Lilie. Mit einer solchen Richtlinie könnte auch klargestellt werden, was die Kommissionen überhaupt prüfen sollen. In der Studie sprach sich allerdings - trotz des Chaos - nur die Hälfte der Lebendspende-Kommissionen für ein einheitliches Vorgehen aus.



STICHWORT

Lebendspende- Kommission

Nach dem Transplantationsgesetz muss bei einer Lebendspende eine Kommission prüfen, dass mit dem Organ kein Handel betrieben wird und die Organspende freiwillig erfolgt. Die Kommission besteht aus einem Arzt, der an der Transplantation nicht beteiligt ist, einer Person mit der Befähigung zum Richteramt und einer psychologisch erfahrenen Person. Sie werden meist von den jeweiligen Landesärztekammern und den Gesundheitsministerien berufen. (nsi/mut)

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