Gericht urteilt über Anspruch auf IvF nur für Eheleute

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KARLSRUHE (ddp). Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 28. Februar, ob die gesetzlichen Krankenkassen auch nicht verheirateten Paaren Kosten für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) erstatten müssen. Das teilte das Gericht gestern in Karlsruhe mit.

Der Erste Senat verhandelte im November 2006 über eine Vorlage des Sozialgerichts Leipzig, das die Beschränkung der Leistungspflicht auf Verheiratete für verfassungswidrig hält. Aus Sicht der Bundesregierung verstößt die Regelung nicht gegen das Grundgesetz.

Nach der Regelung im Sozialgesetzbuch müssen leistungsberechtigte Personen verheiratet seien, wobei Frauen nicht älter als 40 und Männer nicht älter als 50 Jahre sein dürfen. Die Kasse trägt dann die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung.

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