Unverheiratete: Kein Anspruch auf bezahlte IvF
BERLIN (ble). Unverheiratete Paare müssen die Kosten für eine künstliche Befruchtung auch künftig aus eigener Tasche bezahlen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP lehnte der Gesundheitsausschuss des Bundestags einen Antrag der Linken ab, der wie bei verheirateten auch für unverheiratete Paare eine Kostenübernahme vorsieht. Die Grünen enthielten sich. Die Linken sehen in der unterschiedlichen Behandlung eine Diskriminierung.