HINTERGRUND

Kindesmisshandlung lässt sich meist deutlich erkennen - bei Verdacht ist schnell zu handeln

Von Ingeborg Bördlein Veröffentlicht:

Blutergüsse, Knochenbrüche oder Verbrühungen - nach Schätzungen hat etwa jedes zehnte Kind mit schweren Verletzungen keinen Unfall erlitten, sondern ist misshandelt worden. Besonders häufig sind Babys oder Kleinkinder betroffen. Unter welchen Umständen Ärzte Verdacht schöpfen sollten, wurde bei einem Symposium der Heidelberger Universitäts-Kinderklinik erläutert.

Verdacht auf Misshandlung besteht zum Beispiel dann, wenn Verletzungen nicht zur Unfallanamnese passen oder nicht altersgemäß sind. Verdächtig ist auch, wenn Eltern die Ursache von Verletzungen nicht richtig erklären können, etwa vage oder widersprüchliche Angaben dazu machen. Verdacht besteht zudem, wenn ein Kind oder seine Eltern verhaltensauffällig sind, nach einem Unfall erst verzögert einen Arzt aufgesucht haben oder vorher bereits häufig der Arzt gewechselt wurde.

Bei fast 90 Prozent der misshandelten Kinder ist die Haut betroffen, sagt der Heidelberger Kinderchirurg Dr. Markus Keßler. Typisch sind Hämatome, Verbrühungen und Verbrennungen sowie Biss- und Schnittwunden. Besteht nur der geringste Verdacht auf eine Misshandlung, sollte das Kind unbedingt entkleidet und der ganze Körper inspiziert werden. Verletzungen sind sorgfältig - am besten auf einem Ganzkörperschema - zu dokumentieren, riet Keßler bei dem Symposium. Verletzungen im Genital- und Analbereich sollten unter Narkose untersucht werden.

Verdächtig sind Hämatome unterschiedlichen Alters, besonders geformte Hämatome etwa mit Abdrücken von Händen, Stöcken oder Gürteln sowie Würgemale. Als Faustregel gilt, dass bei Unfällen wie Stürzen eher die vorstehenden Areale des Körpers betroffen sind wie Stirn, Nase, Kinn, Hinterkopf, Ellenbogen, Knie und Schienbein. Bei Gewalt hingegen sind andere Stellen charakteristisch: die Kieferwinkel, Wangen, Ohren, die Oberlippe, das Zungenbändchen, der Hals, die beiden Oberarme - wo das Kind gepackt wurde -, die Unterarme sowie der Rücken, das Gesäß und der Genitalbereich. Bisse durch Menschen seien eher oval und quetschend, Tierbisse spitz zulaufend und punktförmig.

Fast jede fünfte Verbrennung oder Verbrühung bei Kindern ist Keßler zufolge durch Misshandlung entstanden. Etwa 80 Prozent sind Verbrühungen mit heißem Wasser oder Kontaktverbrennungen etwa mit Zigaretten oder Bügeleisen. Verdächtig bei Verbrühungen sind gleichmäßige, scharf begrenzte Verbrennungsmuster mit gleicher Verbrennungstiefe etwa an den Beinen. Sie deuten auf Eintauchen in heiße Flüssigkeiten hin. Bis zu jedes zweite misshandelte Kind hat Frakturen. Verdächtig sind viele Brüche in verschiedenen Heilungsstadien.

Typisch sind metaphysäre "Corner Fractures" durch Anstoßen an harte Gegenstände. Um bei Brüchen Gewalt auszuschließen, müssen die Angaben zur Ursache auf Plausibilität geprüft werden. Nahezu sicher sei eine Misshandlung bei Rippenserienfrakturen, die bei Kindern kaum durch einen Unfall vorkommen. Etwa jedes zehnte Opfer hat eine Schädelfraktur. Verdächtig sind hier mehrere lange und die Schädelnähte kreuzende sternförmige Frakturen. Beim Sturz vom Wickeltisch komme es selten zu Schädelfrakturen und wenn, dann seien es einfache, lineare und parietale Frakturen.

Etwa drei Viertel aller Todesfälle bei Kindesmisshandlungen werden durch das sogenannte ShakenBaby-Syndrom verursacht. Das Baby wird dabei heftig geschüttelt und manchmal noch irgendwo angeschlagen oder auf den Boden geworden. Letztlich führe die Traumatisierung zu Hirnblutungen.

Häufige Todesursache bei misshandelten Kindern sind auch Thorax- und Bauchtraumata in Folge von Schlägen oder Tritten. Die Verletzungen sind bei misshandelten Kindern im Alter zwischen zwei und drei Jahren häufig. Meist handele es sich um Duodenalhämatome, betroffen seien vor allem der linke Leberlappen und die Hohlorgane.

STICHWORT

Missbrauch von Kindern

Jedes Jahr werden in Deutschland 4000 schwere körperliche Misshandlungen von Kindern nachgewiesen, 16 000 Fälle von sexuellem Missbrauch werden angezeigt. Statistiken aus den USA belegen, dass 90 Prozent der misshandelten Kinder jünger als fünf Jahre sind. 40 Prozent der Misshandlungen werden an Kindern im ersten Lebensjahr verübt.

Nach der 10-Prozent-Regel des Kasseler Pädiaters Dr. Bernd Herrmann ist eine Verletzung bei etwa jedem zehnten Kind auf eine Misshandlung zurückzuführen, jedes zehnte der verletzten Kleinkinder wird darüber hinaus seelisch und körperlich vernachlässigt, und zehn Prozent aller Frakturen bei Kindern sind durch Misshandlungen herbeigeführt worden.(bd)

Faltblatt gibt Handlungstipps bei Gewaltverdacht

"Gewalt gegen Kinder - Missbrauch erkennen und Handeln" heißt ein Faltblatt der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Darin wird betont: "Der Arzt ist berechtigt, die Missbrauchsdiagnose dem Jugendhilfeträger auch ohne Einwilligung und Wissen der Sorgeberechtigten weiterzugeben." Und weiter heißt es: "Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) erlaubt, Informationen weiterzugeben, wenn dadurch Unheil von dem Kind abgewendet werden kann."

Außerdem empfiehlt die Ärztekammer: "Wichtig ist es, die eigenen Grenzen und Möglichkeiten zu erkennen. In der Regel ist es nicht möglich, das Problem eines Kindes alleine zu lösen. Daher ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen unbedingt erforderlich." Die Kammer rät daher, bei Verdacht Kontakt aufzunehmen mit:

  • Jugendamt,
  • spezialisierten Beratungsstellen,
  • Einrichtungen des Kinderschutzbundes,
  • Kinderschutzzentren, Familien-, Erziehungs- und Psychologischen Beratungsstellen.(eb)

Bezug: www.aekwl.de unter "Presse" und "Faltblätter und Infos".

Lesen Sie dazu auch: Kinderschutzteam klärt Missbrauchs-Verdacht

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