"DNA-Analysen sind nicht vergleichbar mit einem Fingerabdruck"

BERLIN (hak/dpa). Auf Kritik von Grünen, FDP und Datenschützern ist die Forderung von SPD- und Unionspolitikern gestoßen, genetische Fingerabdrücke als Standard für die erkennungsdienstliche Polizeiarbeit einzuführen.

Veröffentlicht:

Der Anlaß für die Debatte, der schnelle Fahndungserfolg im Mordfall Rudolph Moshammer, ist nach Meinung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, "gerade kein Argument, an den gesetzlichen Grundlagen etwas zu ändern und die DNA-Analyse weiter auszuweiten".

Die DNA-Analyse sei "ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" und nicht vergleichbar mit einem herkömmlichen Fingerabdruck, so Schaar. Zwar würden nach derzeitiger Rechtslage nur die nicht-codierenden Merkmale des Genoms untersucht. Aber bereits daraus ließen sich viele Zusatzinformationen erschließen. Die Anordnung einer DNA-Analyse bei jeglichem Verdacht einer Straftat wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, so Schaar.

Auch Grüne und FDP warnten, die Auswertung genetischer Fingerabdrücke zur Routine werden zu lassen. Der Fall Moshammer dürfe nicht mißbraucht werden, um DNA-Analysen zum Standard zu machen, so Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. FDP-Vorsitzender Guido Westerwelle sekundierte: "Unbescholtene Bürger unter Generalverdacht zu stellen, ist falsch."

Vertreter von CDU/CSU und SPD hatten dagegen eine deutliche Ausweitung der DNA-Analysen gefordert. CSU-Vorsitzender Edmund Stoiber sprach davon, daß die Analysen zum "Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts" werden sollten. Und auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz forderte, die Daten bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung eines Verdächtigen zu untersuchen.

DNA-Analysen werden seit 1998 beim Bundeskriminalamt gespeichert. Erst vergangenes Jahr wurde die Strafprozeßordnung so verändert, daß bei schweren Straftaten wie Sexualdelikten Gendaten ausgewertet werden dürfen. Unabhängig vom Fall Moshammer will sich die Justizministerkonferenz der Länder im Frühjahr mit einer Ausweitung der Gentests beschäftigen. Dafür prüft das Bundesjustizministerium, ob eine Veränderung der Rechtslage dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspricht. Der mutmaßliche Mörder Moshammers ist aufgrund des genetischen Fingerabdrucks überführt worden.

Lesen Sie dazu auch: Das BKA wacht inzwischen über fast 400 000 DNA-Daten

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Allokation von Ressourcen in schwierigen Zeiten

Allgemeinmedizin, das ist lebenslange Präzisionsmedizin

Suche nach Markern

Multiples Myelom: Klonale Plasmazellen mit prognostischer Bedeutung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand