PID verhindert Anämie bei Neugeborenem

SYDNEY (ple). Erstmals ist die in Deutschland nicht erlaubte Präimplantationsdiagnostik (PID) zum Ausschluß einer Erkrankung, die nicht auf einem Gendefekt beruht - nämlich der Neugeborenen-Anämie durch Antikörper gegen das Rhesusmerkmal - erfolgreich angewandt worden: Eine Rhesus-negative 27jährige Australierin hat nach einer PID ein gesundes, ebenfalls Rhesus-negatives Kind zur Welt gebracht.

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Rhesus-negative Frauen, die von einem Rhesus-positiven Mann ein Kind bekommen, entwickeln Antikörper gegen das Merkmal, wenn auch das Kind Rhesus-positiv ist. Das ist bei etwa zwei Prozent dieser Frauen der Fall und gefährdet die künftigen Feten. Meist kommt es während der Geburt zu diese Iso-Immunisierung.

Die Antikörper durchqueren bei der nächsten Schwangerschaft die Plazenta und zerstören die roten Blutkörperchen. Die Behandlung der Frauen mit Anti-D-Immunglobulinen während der Schwangerschaft hat den Anteil mit Antikörpern gegen das Blutgruppenmerkmal auf etwa 0,2 Prozent verringert.

Die Australierin hatte bereits ein Kind mit hämolytischer Anämie und deshalb nach In-vitro-Fertilisation mit Hilfe einer intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) eine Präimplantationsdiagnostik vornehmen lassen (Online-Ausgabe von "Human Reproduction"). Dabei wurde auf das Rhesus-Merkmal untersucht. Drei von zwölf Embryonen waren Rhesus-negativ und wurden in die Gebärmutter übertragen. Die Australierin bekam schließlich ein gesundes, Rhesus-negatives Mäd- chen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: PID-Verbot muß bleiben

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