Was steckt in adulten Stammzellen?

WIESBADEN (ple). Die Erforschung adulter Stammzellen sollte nach Ansicht von Professor Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, bevorzugt vorangetrieben werden. Seiner Ansicht nach ist deren medizinisches Potential noch nicht ausreichend geprüft worden, wie er gestern beim Internistenkongreß in Wiesbaden gesagt hat.

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Hoppe hält derzeit den Zeitpunkt noch nicht für gekommen, das Stammzellgesetz von 2002 zu ändern. Dieses Gesetz erlaubt die Forschung nur an importierten humanen embryonalen Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt worden sind, und zwar nur an solchen, die aus überzähligen Embryonen bei einer In-vitro-Fertilisation entstanden sind. Hoppe hält diesen Grundgedanken weiterhin für angemessen.

Doch wann ist der Zeitpunkt, an dem eine intensive Diskussion über eine Novellierung des Stammzellgesetzes begonnen werden muß?

Nach Ansicht von Professor Otmar D. Wiestler, Wissenschaftlicher Stiftungsvorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg, ist dieser Zeitpunkt dann gekommen, "wenn wesentliche wissenschaftliche Fortschritte in der Erforschung humaner embryonaler Stammzellen berichtet worden sind, aus denen wir schließen müssen, daß die derzeit zugelassenen Zellen es nicht mehr ermöglichen, diese Entwicklung mitzugehen".

Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn belegt worden sei, daß man aus humanen embryonalen Stammzellen hochreine Zellpopulationen gewinnen kann, die nach erfolgreichen Tierexperimenten auch in ersten Studien bei Menschen geprüft werden könnten.

Hoppe schließt nicht aus, daß in kurzer Zeit solche Daten vorliegen. Bloße Heilsversprechungen reichten jedoch für die Diskussion über eine Novellierung nicht aus. Anders als Hoppe setzt sich Wiestler dafür ein, sowohl adulte als auch embryonale Stammzellen zu erforschen und sich nicht auf einen der beiden Zelltypen zu beschränken.

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