KOMMENTAR
Dauerschlummer bei der Gendiagnostik
Wenn der Bundestag heute über den Gesetzentwurf der Grünen für ein Gendiagnostik-Gesetz debattiert, dann steht ein Dauerbrenner auf dem Programm. Bereits in der vorletzten Legislaturperiode hatte sich der Gesetzgeber an einem Gentest-Gesetz versucht - vergeblich. Im Jahr 2005 versuchte es eine rot-grüne Arbeitsgruppe erneut. Doch ihr kamen die Neuwahlen dazwischen - es blieb bei einem Referentenentwurf.
Seit dem Antritt der großen Koalition herrscht beim Gendiagnostik-Gesetz das Schweigen im Walde. Erst hatte die Gesundheitsreform im Bundesgesundheitsministerium Vorrang, jetzt ist es aktuell die Neuordnung der Pflegeversicherung. Hat danach das Präventionsgesetz Priorität? Dass die Grünen-Fraktion angesichts dieser fortdauernden Verschleppung mit einem eigenen Gesetzentwurf Druck macht, kann nur hilfreich sein.
Denn während in Ministerium und Regierungsfraktionen noch an Vorentwürfen gehäkelt wird, hat sich vielerorts ein grauer Markt etabliert. Gibt es beispielsweise für heimliche Vaterschaftstests - die verboten werden sollen - erst einmal eingespielte Vertriebswege via Internet, dann dürfte eine rechtliche Regelung schlichtweg ins Leere laufen. Ein Gendiagnostik-Gesetz ist ein komplexes Regelungsvorhaben, das in viele andere Rechtsbereiche wie etwa das Arbeits- oder Versicherungsrecht eingreift. Wenn die Koalition glaubt, kurz vor den Neuwahlen noch solch ein Gesetz schustern zu können, wird sie Schiffbruch erleiden.