KOMMENTAR
Guter Anlass für eine neue Diskussion
Mit der Präimplantationsdiagnostik ist es in Deutschland fast wie mit der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen: In anderen Ländern Europas, etwa in Großbritannien, wird mit beidem viel freizügiger umgegangen. Die Gendiagnostik vor der Implantation des Embryos in den Uterus ist hier sogar überhaupt nicht zugelassen, die Forschung an den Stammzellen nur nach Genehmigung gestattet. Neue Erkenntnisse in beiden Forschungsgebieten werden aber Anlass sein, gesetzliche Regelungen erneut zu diskutieren.
Bei der Präimplantationsdiagnostik könnten das die Ergebnisse der belgischen Studie sein, in der offenbar die Entnahme einer Zelle im 8- bis 12-Zell-Stadium des Embryos die Entwicklung nicht beeinträchtigt. Sollte sich das in anderen Untersuchungen bestätigen, würde das Argument gegen die Gendiagnostik, die Gefährdung des Embryos sei durch den Eingriff zu groß, wegfallen. Es bliebe vor allem das Argument, die Gefahr sei zu groß, dass die Gendiagnostik auch aus nicht-medizinischen Gründen genutzt würde. Doch diese Gefahr wird nie vollständig gebannt sein.
Wenn die Technik der In-vitro-Fertilisation als eine Möglichkeit akzeptiert wird, Paaren den Kinderwunsch zu erfüllen, dann sollte ihnen auch die Möglichkeit nicht verwehrt werden, weitgehend ausschließen zu können, ein Kind mit schwerer genetischer Erkrankung zu bekommen. Das ist einer Abtreibung auf jeden Fall vorzuziehen.
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