Ärzte Zeitung online, 05.08.2010
Auch bei Globuli gibt es eine Arzneimittelprüfung
BONN (hub). Von Spöttern wird behauptet, in der Homöopathie gebe es keine Arzneimittelprüfung. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Allerdings unterscheidet sich die homöopathische Arzneimittelprüfung deutlich von der schulmedizinischen.

Auch bei Globuli wird die Wirksamkeit geprüft - allerdings an gesunden Probanden.
© Stefan Lenz / fotolia.com
Wie das genau aussieht, erläutert der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) in seiner Zeitschrift "Homöopathie" (Ausgabe Sommer 2010). Darin heißt es: Die Prüfung homöopathischer Arzneimittel erforscht die Wirkung des Mittels. Anders als bei schulmedizinischen Pharmaka werde das Arzneimittel jedoch nicht an einem Erkrankten, sondern am gesunden Menschen geprüft, um dessen Wirkung festzustellen. Zu diesem Zweck nehmen Prüfer das Mittel solange ein, bis Symptome auftreten. Sie zeichnen alle Änderungen ihres Befindens - körperliche, seelische und geistige Symptome - sorgfältig auf.
Durch die Sammlung der Prüfungssymptome aller Prüfer entstünde ein Bild der künstlich hergestellten Krankheit, das sogenannte Arzneimittelbild. Die Arzneimittelprüfung stelle damit eine wichtige Informationsgrundlage für den homöopathischen Arzt: Denn nur das homöopathische Arzneimittel könne wirksam helfen, das in einer Prüfung am gesunden genau die Symptome hervorgerufen hat, an denen der Kranke leidet. Das Arzneimittelbild und das Krankheitsbild des Patienten müssen ähnlich sein. Ähnliches werde durch Ahnliches geheilt, heißt das Grundprinzip der Homöopathie - das Simile-Prinzip -, und dazu bedürfe es der Arzneimittelprüfung.
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