Selbstdopen bleibt straffrei
NEU-ISENBURG (eb). Die geplante Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zielt darauf ab, banden- und gewerbsmäßige Doping-Straftaten mit höheren, bis zu zehn Jahren reichenden Freiheitsstrafen zu ahnden. Für internationalen Handel wird das Bundeskriminalamt zuständig.
Der Besitz geringer Mengen sowie das Selbstdopen bleiben straffrei. Ein entsprechendes Gesetz, das bis zur Sommerpause verabschiedet werden soll, hat gestern das Bundeskabinett beraten.
Anders als bei Sportlern sind Sanktionsmöglichkeiten gegen dopende Ärzte heute schon möglich. So verbietet das AMG, Arzneimittel zu Dopingzwecken zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Daher wird gegen die beiden Sportmediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich strafrechtlich ermittelt.
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