Asbest als Berufskrankheit kostet 314 Millionen Euro

SANKT AUGUSTIN (fst). Im vergangenen Jahr haben die Berufsgenossenschaften bei über 3500 Versicherten eine Berufskrankheit durch Asbest anerkannt. Die dadurch entstandenen Kosten beliefen sich im Jahr 2003 auf 314 Millionen Euro.

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Damit seien die Ausgaben für durch Asbest verursachte Berufskrankheiten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, teilte der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit: im vergangenen Jahr um 6,5 Prozent im Vergleich zu 2002, seit 1999 sogar um 40 Prozent.

Auch die Zahl der Todesfälle durch Asbest stieg von 1009 (2002) auf 1068 (2003). Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die medizinische Behandlung und Maßnahmen der Früherkennung sowie für Rentenzahlungen an die Betroffenen und Hinterbliebenen. Insgesamt brachten die Berufsgenossenschaften für Kompensationsleistungen im vergangenen Jahr 5,03 Milliarden Euro auf, für Rehabilitation wurden 2,58 Milliarden Euro gezahlt.

In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 vollständig verboten. Doch Asbest kann Krankheiten verursachen, die erst nach einer Latenzzeit von 30 bis 40 Jahren auftreten. Daher gelten für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten strenge Schutzvorschriften beim Umgang mit Asbest.

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit insgesamt sank im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 Prozent auf 56 900 Fälle. Entschieden wurden insgesamt 64 401 Fälle, darunter befanden sich auch Verdachtsanzeigen aus den Vorjahren.

In 36,6 Prozent der Fälle bestätigte sich der Verdacht einer Berufskrankheit, doch nur in 24,5 Prozent waren auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Zahlungen durch die Unfallversicherung erfüllt.

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