Hörschäden sind im öffentlichen Dienst häufig

MÜNCHEN (eb). Die Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit im öffentlichen Dienst. 291 Berufstätige sind 2004 daran erkrankt. An zweiter Stelle stehen Infektionen.

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Das geht aus einer Dokumentation von Berufskrankheiten im Jahr 2004 hervor, die vom Bundesverband der Unfallkassen ausgewertet wurde. An dritter Stelle werden Erkrankungen der Atemwege und der Lunge mit 154 Fällen genannt - die meisten dieser Erkrankungen wurden durch den Kontakt der Menschen mit Asbest hervorgerufen. Bei 83 Patienten wurden Hauterkrankungen als Berufskrankheit anerkannt.

Im Jahr 2004 sind den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand von den Betrieben 5719 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gemeldet worden, bei 891 Patienten wurde eine Berufskrankheit anerkannt. Die hohe Differenz von Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit zu den anerkannten Fällen ist zu einem Teil darauf zurückzuführen, daß die Erkrankungen häufig nicht die strengen Vorgaben der Kriterien für eine Berufskrankheit erfüllen.

Betroffen von Berufskrankheiten sind bei Infektionen häufig Beschäftigte im Gesundheitsdienst. Dies gilt auch für Hauterkrankungen. Sie treten vor allem in Betrieben auf, wo Desinfektion- oder Reinigungsmittel eingesetzt werden.

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