DMP COPD

Behandlung zielt jetzt stärker auf Tabakverzicht

Tabakentwöhnung und Verhaltensprävention. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dem DMP COPD eine Auffrischung verpasst. Zudem sollen Ärzte künftig ihre Patienten per Bescheinigung zur Lebensstiländerung motivieren.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Behandlung zielt jetzt stärker auf Tabakverzicht

© Roger Jegg / fotolia.com

BERLIN. Die strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) sollen künftig nicht mehr isoliert nebeneinander stehen. Das geht aus einer aktuellen Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschuss hervor.

Damit erfährt das strukturierte Behandlungsprogramm für die chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD) eine Auffrischung. Stärker als bisher betont die Aktualisierung des DMP die wirksame Behandlung von Komorbiditäten. Genannt werden Diabetes mellitus Typ-2 und kardiovaskuläre Erkrankungen, für die ebenfalls DMP angeboten werden. Auch Depression, für die es in absehbarer Zeit ein strukturiertes Behandlungsprogramm geben soll, ist aufgeführt.

Auch an anderer Stelle sollen DMP und Regelversorgung sich verzahnen. So soll zum DMP COPD künftig ein strukturiertes Medikamentenmanagement gehören. Mindestens einmal im Jahr sollen Ärzte sämtliche vom Patienten tatsächlich eingenommene Arzneien erfassen und auf Wechsel- und Nebenwirkungen hin überprüfen. Der Medikationsplan soll Teil der Patientenakte werden und in verständlicher Form auch dem Patienten ausgehändigt werden. Die neuen DMP-Anforderungen sollen frühestens zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Ab Oktober haben auch alle Patienten der Regelversorgung Anspruch auf einen Medikationsplan. Allerdings soll der schon ab drei tatsächlich eingenommener Arzneien ausgehändigt werden.

Die neue Version des DMP zielt noch stärker als bisher auf die Tabakentwöhnung ab. Das Behandlungsprogramm enthält laut GBA hohe Qualitätsanforderungen an Tabakentwöhnungsprogramme.

Prävention soll es künftig "auf Rezept" geben. Um Patienten zum Verzicht auf Alkohol, Zigaretten oder härtere Drogen zu bewegen, ihnen sportliche Betätigung und andere Ernährungsgewohnheiten nahe zu legen sowie beim Stressabbau zu helfen können Ärzte ab kommendem Jahr Präventionsempfehlungen auf einer ärztlichen Bescheinigung ausgeben. Die Kassen, so GKV-Spitzenverbandssprecher Florian Lanz am Freitag zur "Ärzte Zeitung", werden den Ärzten ein Formular für ihre Empfehlungen zur Verfügung stellen. Listen mit konkreten Präventionsangeboten soll es aber nicht geben.

"Ärzte haben mit dem Ausstellen von Präventionsempfehlungen zukünftig eine weitere Möglichkeit, Versicherte zu motivieren, an gesundheitsbezogenen Kursen teilzunehmen", sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des GBA am Donnerstag.

Ausdrücklich gilt der Beschluss auch für die Früherkennungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen. Im Gesetz heißt es dazu. "Die Untersuchungen umfassen, falls medizinisch angezeigt, eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (...)."

Krankenkassen müssen diese Empfehlungen berücksichtigen, wenn Patienten Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention beantragen. Derzeit überprüft der GKV-Spitzenverband seinen Präventionsleitfaden. Grundsätzlich lägen die Kriterien und Handlungsfelder für die verhaltensbezogene Prävention aber fest, sagte Florian Lanz am Freitag der "Ärzte Zeitung".

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