LRS

Bei Legasthenie-Verdacht erst zum Augenarzt!

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MÜNCHEN. Nicht jede Leseschwäche bei Schulkindern ist zwangsläufig eine Lese- und Rechtschreibstörung (LRS). Oft liegt es an den Augen und eine Brille kann die Fehlsichtigkeit ausgleichen. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) rät in einer Mitteilung deshalb bei Verdacht auf LRS zu einer augenärztlichen Untersuchung.

Auch bei einer bestehenden Legasthenie kann eine Sehstörung die Symptome zusätzlich verstärken. Empfehlungen für die Diagnostik und Behandlung einer LRS gibt eine Leitlinie, an der die DOG mitgewirkt hat. (eb)

Die Leitlinie steht im Internet unter www.kjp.med.uni-muenchen.de/forschung.php unter dem Menüpunkt "Leitlinie LRS" zur Verfügung.

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