Das sagen Arzneimittelhersteller
"Patientenperspektive wird nicht genug beachtet"
In einer Mitteilung von Sanofi-Aventis heißt es: Es wurde nur reines NPH-Insulin als Vergleichssubstanz verwendet. Ein Vergleich von Insulinglargin (Lantus®) zu gebräuchlichen Alternativen wie Mischinsulin, mehrfache kurzwirksame Insuline oder Glitazone wird ignoriert. Die Patientenperspektive ist unzureichend beachtet, denn Zufriedenheit und Therapietreue sind nicht genug berücksichtigt. Auch stimmen die Aussagen zu Insulinglargin nicht mit denen entsprechender englischer und französischer Institute überein.
In einer Mitteilung von Novo Nordisk heißt es: Schon in der Fachinfo zu Insulindetemir (Levemir®) wurde Zusatznutzen offiziell festgestellt. Dies betrifft die verminderte Rate nächtlicher Hypoglykämien und die Gewichtsabnahme. Das wird vom IQWiG als signifikant anerkannt, aber nicht als klinisch relevant. Weil Insulindetemir 2004 zugelassen wurde, liegen Langzeitdaten nicht vor. Sie waren nicht gefordert. Für die Kombi von Insulindetemir mit oralen Antidiabetika ist das GKV-WSG-Recht anzuwenden, das Lebensqualität berücksichtigt.
(eb)