Keine Konsequenz für die Therapie
Vorberichte und Abschlussberichte des IQWiG haben für die Therapie-Entscheidungen von Vertragsärzten keine unmittelbaren Konsequenzen. Das IQWiG bewertet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses oder des Bundesgesundheitsministeriums etwa den Nutzen medikamentöser Therapien. Zunächst erstellt das Institut einen Vorbericht, der im Internet veröffentlicht wird. Der Vorbericht zu langwirksamen Insulinanaloga bei Typ-2-Diabetes ist dort am 28. März publiziert worden. Zum Vorbericht können Fachgesellschaften, Institutionen und Unternehmen Stellung nehmen. Dann erstellt das IQWiG einen Abschlussbericht. Darin wird ein Ergebnisprotokoll der wissenschaftlichen Erörterung veröffentlicht. Der Abschluss-Bericht hat für den Bundesausschuss empfehlenden Charakter. Auf dieser Basis kann er Verordnungsausschlüsse oder -einschränkungen in den Arzneimittelrichtlinien oder Therapiehinweise beschließen. Beschlüsse muss das Bundesgesundheitsministerium genehmigen. Erst, wenn die Entscheidung im "Bundesanzeiger" veröffentlicht ist, ist sie bindend.
(eb)