Kommentar des Experten

Diabetiker auf Fahrtüchtigkeit prüfen!

Diabetes-Komplikationen wie Hypoglykämien beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Ärzte müssen Betroffene im Blick haben und über Risiken aufklären.

Von Prof. Hellmut Mehnert Veröffentlicht:

Prof. Hellmut Mehnert

Arbeitsschwerpunkte: Diabetologie, Ernährungs- und Stoffwechselleiden: Diesen Themen widmet sich Prof. Hellmut Mehnert seit über 50 Jahren.

Erfahrungen: 1967 hat er die weltweit größte Diabetes-Früherfassungsaktion gemacht sowie das erste und größte Schulungszentrum für Diabetiker in Deutschland gegründet.

Ehrung: Er ist Träger der Paracelsus-Medaille, der höchsten Auszeichnung der Deutschen Ärzteschaft.

Die Diskussion um verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrer, und damit besonders auch für die vielen alten Menschen mit Diabetes, ist wieder aufgeflammt.

Hintergrund sind neue Daten aus Hamburg, wonach dort 62 Prozent der Unfälle von Personen über 65 Jahre verursacht wurden.

Zahlen des Statistischen Bundesamts relativieren das Bild aber: Danach ist bundesweit zwar der Anteil von Senioren als Verursacher der besonders relevanten Verkehrsunfälle mit Personenschäden von knapp 11 Prozent (2005) auf 13 Prozent (2010) gestiegen.

Bei einem Bevölkerungsanteil aller Senioren von rund 20 Prozent verursachen alte Menschen aber nicht überdurchschnittlich häufig schwere Verkehrsunfälle.

Regelmäßig den Gesundheitszustand kontrollieren

Ähnlich sieht es bei den Diabetikern aus. Nur bei 0,005 bis 0,02 Prozent sämtlicher Verkehrsunfälle waren - gemäß früheren Untersuchungen - der Diabetes als Komplikation oder die Folgen der Behandlung (Hypoglykämien!) als Unfallursache anzusehen.

Neuere Untersuchungen belegen, dass das Unfallrisiko von den am ehesten gefährdeten insulinbehandelten Diabetikern nicht über dem Durchschnitt liegt.

Dennoch muss bei Patienten mit Diabetes geprüft werden, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Regelmäßige Kontrollen des Gesundheitszustands und womöglich Begutachtungen durch den Hausarzt (und den Augenarzt!) sind erforderlich.

Ergeben sich mögliche Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit, müssen Betroffene eindringlich darüber aufgeklärt werden.

Um als behandelnder Arzt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen geschützt zu sein, sollte man sich die Aufklärung dokumentieren und Patienten einen entsprechenden Vordruck unterschreiben lassen. Die meisten Menschen werden auf ihren Arzt hören.

Uneinsichtige dürfen aber - als Ultima Ratio - auch Verkehrs- und Gesundheitsbehörden gemeldet werden. Nach Paragraf 203 des Strafgesetzbuches darf die ärztliche Schweigepflicht bei Gefahr im Verzug gebrochen werden.

Fachgutachten bei schweren Komplikationen

Bei schweren Krankheitskomplikationen und Therapie-Nebenwirkungen muss die Fahrtauglichkeit in einem Fachgutachten bescheinigt werden.

Dazu gehören etwa Retinopathie, Glaukom, Nephropathie, Gefäßerkrankungen, Hypertonie, periphere diabetische Neuropathie, schwere Stoffwechselentgleisungen und Hypoglykämien (wohl der wichtigste Faktor!).

Wer wegen Niereninsuffizienz in ständiger Behandlung - auch in Dialysebehandlung - steht, ist zum Beispiel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet. Dies kann sich nach erfolgreicher Nierentransplantation ändern.

Besonders autofahrende Diabetiker mit Insulintherapie brauchen Tipps zur Vermeidung von Risiken: Dazu gehört das Mitführen schnell verdaulicher Kohlenhydrate; bei Verdacht auf Hypoglykämien sofort die Fahrt anhalten; vor der Fahrt nicht mehr Insulin spritzen als gewöhnlich und nicht weniger Kohlenhydrate essen als bisher.

Ein gewisser Mehrverbrauch an Kohlenhydraten ist sogar wünschenswert. Alle zwei Stunden sollten die Patienten zudem eine bestimmte Menge an Kohlenhydraten zu sich nehmen. Lange Nachtfahrten und andere lange Fahrten, die den üblichen Tagesrhythmus stören, sollen vermieden werden.

Alkohol nicht ratsam

Alkoholgenuss ist ganz besonders für Diabetiker vor Antritt und während der Fahrt verboten, zumal die Bremsung der Gluconeogenese durch Ethanol zu vermehrter Hypoglykämieneigung führen kann.

Immer sollte der Diabetiker-Ausweis mitgeführt werden, damit in jeder Situation eines Unfalls auch der Patient sofort richtig ärztlich versorgt werden kann.

Gute eingestellte Diabetiker, deren Fahrtauglichkeit geprüft wurde und die die gesundheitlichen Ratschläge beherzigen, verursachen mit Sicherheit seltener Verkehrsunfälle, als es dem Durchschnitt der Bevölkerung entspricht!

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