UVA-Strahlen können auch mit Sonnenmilch gefährlich sein
HAMBURG (nie). Auch wer Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet, sollte ausgiebige Sonnenbäder vermeiden. Dermatologen empfehlen, die auf den Verpackungen angegebenen Sonnenzeiten nicht auszureizen.
Veröffentlicht:Wegen einer möglicherweise hohen auf die Haut einwirkenden UVA-Dosis sollten die Zeiten für Sonnenbäder kürzer als von den Herstellern angegeben liegen. So könne langfristigen Schädigungen der Haut bis hin zu Hauttumoren vorgebeugt werden.
Kinder unter zwei Jahren sollten am besten gar nicht oder nur bekleidet und mit Kopfbedeckung in die Sonne gehen, empfahl der Dermatologe Professor Jean Krutmann vom Institut für Umweltmedizinische Forschung der Uni Düsseldorf bei einer Veranstaltung der Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) in Hamburg.
"Auf Packungen genannte Zeiten fürs Sonnenbaden nicht ausreizen!" | |
Im engen Zusammenhang mit Sonnenbrand, Hautschäden und vorzeitiger Hautalterung stehen außer den UVB-Strahlen auch die UVA-Strahlen. Sonnenschutzmittel mit breitem Schutzanspruch müssen deshalb nicht nur vor UVB-, sondern auch vor UVA-Strahlung schützen.
"Der UVB-Schutz wird mit einer einheitlichen Methode bestimmt und als Lichtschutzfaktor deklariert", so Dr. Joachim Kresken aus Viersen. "Für die Bestimmung des UVA-Schutzes gibt es bisher noch keine über den Australischen Standard hinausgehende Methode, die allgemein anerkannt ist", bemängelte der GD-Präsident.
Der Australische Standard gilt dann als erfüllt, wenn das Produkt die Durchlässigkeit der UVA-Strahlung mindestens 90 Prozent reduziert. Oberhalb dessen sei aber keine Differenzierung vorgesehen, sagte Krutmann.
"Das kann bedeuten, daß bei Verwendung eines Sonnenschutzmittels mit hohem Lichtschutzfaktor gegen UVB eine hohe UVA-Dosis auf die Haut einwirken kann, ohne daß der Anwender dies bemerkt." Dennoch werde die Norm des Australischen Standards durch das Produkt nicht verletzt.
Hier seien weitere Forschungen nötig, besonders zum Verhältnis zwischen UVB- und UVA-Schutz eines Produktes. "Die so genannte UVA-Bilanz bestimmt den Schutzeffekt maßgeblich mit", so Krutmann. Die Forschungsergebnisse sollen in die Deklarierung von Sonnenschutzmitteln einfließen.
Laut DG-Richtlinie soll die Höhe des UVA-Schutzes in einem ausgewogenen Verhältnis zum UVB-Schutz stehen.