Statin auf GKV-Kosten nur bei ungesundem Leben?

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DIETZENBACH (Rö). Statine mindern bekanntlich ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse. Jedoch darf ein solches Präparat auf GKV-Rezept nach der neuen Arzneimittelrichtlinie mit Gültigkeit zum 1. 4. 2009 nur Patienten mit manifester Atherosklerose verordnet werden. Oder solchen mit einem kalkulierten Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis von über 20 Prozent in 10 Jahren.

Merkwürdige Konsequenzen, die sich daraus ergeben könnten, hat der niedergelassene Arzt Andreas J. Dahinten aus Dietzenbach erkannt. Der Kollege betrachtet ein Fallbeispiel: Ein männlicher Patient, 60 Jahre, Diabetiker, hat mit Antihypertensiva einen Blutdruck von 120/70. Cholesterin 229, LDL 140, HDL 48, HbA1c 7,2.

Gibt der Kollege das alles in den Arriba-Rechner der Uni Marburg zur Berechnung des kardiovaskulären Risikos ein, ergibt sich daraus ein Zehn-Jahres-Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis von 15,3 Prozent. Der Patient kann also kein Statin auf Kosten der GKV erhalten. Raucht derselbe Patient, ist sein Risiko natürlich höher. Es beträgt dann 23,3 Prozent. Das Statin kann somit auf GKV-Rezept verordnet werden.

Was folgt daraus, fragt sich der Kollege: "Kann sich ein solcher Patient seine Medikation durch gesundheitsschädigendes Verhalten verdienen? Oder muss er nach den Richtlinien erst das Rauchen aufgeben? Muss der Patient nach dem Rauchstopp sein Medikament wieder selbst bezahlen? Hält diese Regelung einer juristischen Überprüfung stand?" Die Fragen hat er an KV Hessen und Gemeinsamen Bundesausschuss übermittelt und ist gespannt auf die Antworten.

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