Donnerstag, 24. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 18.02.2011

Herzkrank ans Steuer - wann ist das unbedenklich?

Herzkrank ans Steuer - wann ist das unbedenklich?

Patienten machen sich im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde.

© Stephan Thomaier

FRANKFURT AM MAIN (eb). Wann dürfen herzkranke Patienten Auto fahren, wann sind sie fahruntüchtig?

Zur Beurteilung der Fahreignung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es ein neues Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK), das die Deutsche Herzstiftung e. V. Ärzten empfiehlt (Der Kardiologe 2010; 4: 441).

Das Positionspapier stützt sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Dabei geht die DGK bei ihren Beurteilungskriterien über die gesetzlichen Vorgaben in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, 2009) und der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin (1999) hinaus.

So gehe die FeV nur auf wenige Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein, die mit Fahruntauglichkeit einhergehen können. Zudem entspreche die Begutachtungsleitlinie nicht mehr dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens.

Mit dem Positionspapier will die DGK Ärzten, Patienten und Gutachtern eine bessere Beurteilungsgrundlage geben, indem sie die Dauer einer Fahruntüchtigkeit genauer begründet.

Das Positionspapier ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Ärzte, die Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf eine fehlende Fahreignung hinweisen und dies auch dokumentieren müssen.

Umgekehrt machen sich Patienten im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde.

Wichtig für Ärzte: Es kann in einem Rechtsstreit zum Konflikt zwischen ihren Empfehlungen auf Grundlage des DGK-Positionspapiers und den Empfehlungen der Begutachtungsleitlinie der Verkehrsbehörden kommen, der dann nur vom Gericht geklärt werden kann, heißt es in einer Mitteilung der Herzstiftung.

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