DGK bezieht Position

Wer soll welche Herzklappe erhalten?

Eine "Task Force" der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) hat ein Positionspapier zum Einsatz von TAVI vorgelegt: Es enthält Empfehlungen, welche Patienten mit Aortenstenose künftig interventionell und welche herzchirurgisch behandelt werden sollen.

Peter OverbeckVon Peter Overbeck Veröffentlicht:
Schwere Aortenklappenstenose.

Schwere Aortenklappenstenose.

© Prof. M. Weyand, Universitätsklinikum Erlangen

DÜSSELDORF. Durch das interventionelle Verfahren der Transkatheter-Aortenklappen-Implantation (TAVI) ist es möglich geworden, Aortenklappen transvaskulär und damit ohne Operation am offenen Herzen zu implantieren.

Für die Methode konnte zunächst gezeigt werden, dass sich damit die Überlebensrate bei inoperablen Patienten im Vergleich zu einer konservativen Therapie signifikant verbessern lässt. Bei operationsfähigen Patienten mit hohem Operationsrisiko erwies sich das TAVI-Verfahren als klinisch mindestens ebenbürtig.

In einer Anfang 2014 publizierten Vergleichsstudie war die Ein-Jahres-Mortalität nach TAVI erstmals sogar deutlich niedriger als nach chirurgischem Herzklappenersatz, berichtete Professor Karl-Heinz-Kuck aus Hamburg auf einer Pressekonferenz bei der Herbsttagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) in Düsseldorf.

Das Alter des Patienten spielt eine Rolle

Es bedarf nun klarer Empfehlungen, welche Patienten mit Aortenstenose künftig interventionell und welche herzchirurgisch behandelt werden sollen. Dazu hat eine von Kuck geleitete "Task Force" der DGK ein neues Positionspapier erarbeitet.

Grundlage für die individualisierte Indikationsstellung ist nach Auffassung der Autoren die gemeinsame klinische Beurteilung im interdisziplinären Herz-Team, dessen Kern Kardiologen und Herzchirurgen sind.

Die Indikation zum chirurgischen Aortenklappenersatz sehen sie primär bei jüngeren Patienten (unter 75 Jahre) mit einem relativ niedrigen Risiko (gemessen am EuroSCORE und STS-Score).

Patienten, die 75 Jahre oder älter sind und ein erhöhtes Risiko haben, werden primär als Kandidaten für das TAVI-Verfahren eingestuft. Bei Patienten, die älter als 85 Jahre sind, sollte die TAVI unabhängig vom Risikoscore Behandlungsmethode der ersten Wahl sein.

Bei Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, sollte die Therapieentscheidung von Kardiologen und Herzchirurgen im interdisziplinären Dialog getroffen werden, wobei auch der Wunsch des Patienten, der zuvor von beiden Seiten über Chancen und Risiken der jeweiligen Therapie aufgeklärt wurde, zu berücksichtigen sei.

Mit Fachabteilun für Herzchirurgie kooperieren

Strittig ist die Frage, ob TAVI-Prozeduren nur an Kliniken und Krankenhäusern mit herzchirurgischer Fachabteilung durchgeführt werden sollten. Herzchirurgen bejahen dies.

Die Position der DGK ist eine andere. Kuck argumentierte, dass die Präsenz einer herzchirurgischen Abteilung per se noch kein Garant sei, eine den definierten Qualitätsanforderungen entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Die Herzchirurgen müssten selbstverständlich mit dabei sein - doch das sei auch ohne Fachabteilung im Haus möglich.

Wenn keine eigene herzchirurgische Abteilung am Standort vorhanden ist, müsse alternativ "eine vertraglich dokumentierte Kooperation mit einer Fachabteilung für Herzchirurgie vorliegen", heißt es im Positionspapier.

Das gilt auch für den umgekehrten Fall: Wenn zwar eine herzchirurgische, aber keine kardiologische Fachabteilung vor Ort existiere, "muss eine vertraglich dokumentierte Kooperation mit einer Fachabteilung für Kardiologie vorliegen".

In beiden Fällen müsse die Kooperationsvereinbarung die im Positionspapier festgelegten Qualitätskriterien erfüllen, um eine hohen Ansprüchen genügende Versorgung sicherzustellen. Die DGK will nun dafür sorgen, dass sowohl TAVI-Zentren als auch TAVI-Operateure nach diesen Kriterien zertifiziert werden .

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