Vorbericht: Keine juristischen Folgen

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Vorberichte des IQWiG haben für die Therapie-Entscheidungen von Vertragsärzten keine aktuellen Konsequenzen. Das IQWiG bewertet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) oder des Bundesgesundheitsministeriums etwa den Nutzen medikamentöser Therapien.

Vorläufige Versionen dieser Bewertungen stehen in einem Vorbericht. Der Bericht wird im Internet veröffentlicht. Zu diesen Vorberichten können Privat-Personen, Fachgesellschaften, Institutionen und Unternehmen Stellung nehmen. Dazu findet eventuell noch eine Anhörung statt.

Dann erstellt das IQWiG einen Abschlussbericht. Dieser ist Basis für den darauf folgenden GBA-Beschluss. Das Ministerium als Aufsicht prüft diesen GBA-Beschluss und beanstandet ihn gegebenenfalls. Erst wenn die Entscheidung im "Bundesanzeiger" veröffentlicht ist, ist sie bindend. (eb)

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: "Der IQWiG-Bericht ist ein Signal in die falsche Richtung und ein Rückschritt in die Zweiklassen-Medizin"

Lesen Sie dazu auch: Das sagt das Institut IQWiG: Für Diuretika ist der Nutzen am besten belegt Das sagen Kritiker des IQWiG-Vorberichts: Wichtige Kriterien für Erfolg bei der Therapie sind unbeachtet

Das sagen Pharma-Unternehmen: Blutdrucksenkung nicht bewertet - die Stellungnahme von AstraZeneca Vorbericht ist unzureichend - die Stellungnahme von Boehringer Ingelheim Verfahrens-Regeln missachtet - die Stellungnahme von Novartis Keine Hilfe für die Therapie - die Stellungnahme von Takeda Pharma

Was Sie über das IQWiG wissen sollten: Nach welchen Methoden das IQWiG Berichte erstellt Die Zusammenarbeit GBA-IQWiG gilt als intransparent

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