Kommentar zur Patientenverfügung

Zu viel des Guten

Von Thomas Müller Veröffentlicht:

Soll ein 85-jähriger, multimorbider Patient nach einem schweren, raumfordernden Mediainfarkt noch intensivmedizinisch weiterbehandelt werden - mit dem Ziel, den vorzeitigen Tod zu verzögern oder zu verhindern? Mit viel Glück gelingt es vielleicht, ihn noch komatös einige Tage, Wochen oder gar Jahre in einer Pflegeeinrichtung zu verwahren. Die meisten Betroffenen würden das aber nicht wollen.

Doch noch immer sind aussagekräftige Patientenverfügungen die Ausnahme. So obliegt es meist den Ärzten, zusammen mit Angehörigen und Betreuern zu entscheiden, wie es weitergeht. Und hierbei kommen oft Interessen ins Spiel, die nicht unbedingt dem Willen des Patienten entsprechen.

Patienten sollten nicht maximalkurativ weiterbehandelt werden, wenn es kein vernünftiges kuratives Ziel mehr gibt. Aber an jemandem, der auf den Tod wartet, ist nicht viel zu verdienen, es könnte also ein wirtschaftlicher Druck auf Ärzte ausgeübt werden, die Intensivmedizin weiter zu betreiben.

Genau das hat aber wenig mit derjenigen Versorgung am Ende des Lebens zu tun, die sich die meisten von uns wünschen. Es wird daher Zeit, der Palliativmedizin in der intensivmedizinischen Versorgung einen größeren Stellenwert einzuräumen - im Sinne der Patienten.

Lesen Sie dazu auch: Intensivmedizin: Abschalten ist keine aktive Sterbehilfe

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