Ärzte Zeitung online, 02.07.2008
Kritik an Meldepflicht für Therapien wegen Piercings und Tattoos
NEU-ISENBURG (eb). Seit dem 1. Juli müssen Ärzte den Krankenkassen Behandlungen melden, wenn Patienten selbstverschuldet erkrankt sind. Dazu zählen auch Komplikationen nach medizinisch nicht indizierten Eingriffen wie Tätowierung, Piercing oder Schönheitsoperationen.
Darauf macht ereut die Deutsche Vereinigung für Datenschutz aufmerksam. Sowohl Ärzteverbände als auch Datenschützer kritisieren diese Regelung. Sie ist im Paragrafen 52 SGB V festgelegt, der deshalb inzwischen als Petz-Paragraf bezeichnet wird. Beklagt wird die Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht.
In Deutschland wird in einer Online-Umfrage der Universittät Regensburg geklärt, wie häufig Komplikationen nach Tätowierungen sind.
In Großbritannien gab es eine Erhebung zur Häufigkeit von Tattoos und Piercings der Health Protection Agency und der London School of Hygiene and Tropical Medicine. Ergebnis: Von den mehr als 10 000 Befragten gaben 10 Prozent an, eine Tätowierung oder ein Piercing zu haben. Jeder Vierte hatte nach dem Eingriff Komplikationen. Ein Prozent musste deshalb ins Krankenhaus.
Die Seite zur Umfrage Tätowierungs-Folgen der Uni Regensburg: www.tattoo-umfrage.de/
Wesentliche Ergebnisse der britischen Umfrage stehen auf der Seite der Health Proction Agency: www.hpa.org.uk/webw/HPAweb&HPAwebStandard/HPAweb_C/1213343081865?p=1204186170287

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