KOMMENTAR
Kassenkampf um Versicherte
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat den Konkurrenzkampf unter den Krankenkassen verschärft. So war es auch gedacht. Um den Wettbewerb anzuheizen, hat der Gesetzgeber den Kassen am 1. April einige Türen geöffnet, die bisher verschlossen waren.
Auch GKV-Mitglieder haben jetzt die Möglichkeit, wie Privatversicherte zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlich hohen Selbstbehalten zu wählen. Nun fangen die Kassen an, auch die Freiheiten zu nutzen, die ihnen das Sozialgesetzbuch bei der Übernahme von Reiseimpfungen bietet.
Techniker Krankenkasse, DAK und die Kaufmännische Krankenkasse Hannover sind die ersten, die ihren Versicherten vor einer Urlaubsreise die notwendigen Immunisierungen zahlen. Wie weit der Konkurrenzkampf geht, sieht man daran, dass die DAK die Kostenübernahme schon angekündigt hat, obwohl die dafür notwendige Satzungsänderung noch gar nicht genehmigt ist.
Für niedergelassene Kollegen wird sich durch die Kostenerstattung vorerst nichts ändern. Sie rechnen ihre Impfleistungen weiter über die GOÄ ab. Vorgaben hinsichtlich des Steigerungsfaktors existieren zwar noch nicht. Demnächst werden die zusätzlichen Satzungsleistungen der Kassen aber zum Gegenstand neuer regionaler Impfvereinbarungen werden. Es bleibt zu hoffen, dass dann das Honorar für die vormaligen Selbstzahlerleistungen das Niveau der GOÄ hält.
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