Reisemdizin

Impfschutz für reiselustige Schwangere

Viele Schwangere zieht es nochmal richtig in die Ferne, bevor die Bedürfnisse des Nachwuchses die Reiseplanungen mitbestimmen. Ausreichender Infektionsschutz ist dann allerdings besonders wichtig.

Von Dr. Christine Starostzik Veröffentlicht:

Auch während der Schwangerschaft wollen viele Frauen nicht auf eine Reise verzichten. Selbst exotische Ziele sind für werdende Mütter oder Frauen mit Kinderwunsch längst kein Tabu mehr. Für diese Gruppe wird eine spezifische Beratung im Vorfeld allerdings dringend empfohlen. Um sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind vor Infektionskrankheiten und deren Folgen zu schützen, sind nicht nur einige Verhaltensregeln zu beachten, auch der Impfschutz muss überprüft und, wenn nötig, ergänzt werden, wenn sich dies mit der Schwangerschaft vereinbaren lässt.

Empfehlungen bei Kinderwunsch

Frauen mit Kinderwunsch empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut, den Impfschutz gegen Masern, Röteln, Varizellen, Pertussis, Tetanus, Diphtherie und Polio am besten bereits im Vorfeld einer Schwangerschaft zu überprüfen und Impflücken zu schließen. Wird eine Reise lange genug geplant, bleibt im Idealfall auch noch genügend Zeit, um spezielle, für das jeweilige Urlaubsland empfohlene Reiseimpfungen durchzuführen. Sind Lebendimpfungen erforderlich, sollte allerdings frühestens vier Wochen nach deren Verabreichung eine Schwangerschaft eintreten. Wurde versehentlich während oder kurz vor einer Schwangerschaft gegen MMR, Röteln, Varizellen oder Gelbfieber geimpft, stellt dies laut RKI jedoch keine generelle Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Allgemein gilt während der Schwangerschaft der Grundsatz: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig impfen. Toxoidimpfstoffe, inaktivierte Impfstoffe sowie Immunglobuline können grundsätzlich auch während der Schwangerschaft verabreicht werden. Immunisierungen mit Lebendimpfstoffen dagegen sollten unterbleiben, da beim Übertritt der attenuierten Viren auf das Ungeborene ein theoretisches Risiko besteht.

Von der STIKO ausdrücklich empfohlen wird während der Schwangerschaft ab dem zweiten Trimenon die Immunisierung mit Influenza-Totimpfstoff, besteht eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung wegen eines Grundleidens, bereits ab dem ersten Trimenon. Wird eine unvollständige Immunisierung festgestellt, gelten ab dem zweiten Trimenon auch Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hepatitis A und B und Poliomyelitis (inaktivierte Poliovakzine) als unbedenklich.

Wegen fehlender Erfahrungen während der Schwangerschaft als relativ kontraindiziert wertet die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Pneumokokken, Tollwut (präexpositionell) sowie die orale oder parenterale Typhusimpfung. Diese sollten den Empfehlungen zufolge nur unter sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung und wenn, dann frühestens ab dem zweiten Trimenon durchgeführt werden. In seltenen Fällen kann eine solche Impfung dennoch sinnvoll sein. Absolut kontraindiziert sind Lebendimpfstoffe gegen Influenza, Masern-Mumps-Röteln sowie Varizellen.

Zu den von der STIKO empfohlenen Reiseschutzimpfungen zählen neben allen Standardimpfungen unter anderem auch Impfungen, die für die Einreise in bestimmte Länder vorgeschrieben sind oder die lokale Infektionsrisiken abdecken. Generell sollen Impfungen während einer Schwangerschaft nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und bei eindeutiger Indikation erfolgen. Neben dem Reiseziel spielen auch Reiseroute, Dauer und Art der Reise sowie die dort geplanten Freizeitaktivitäten sowie der Bewegungsradius der Reisenden eine entscheidende Rolle.

Gelbfieberimpfung riskant

Der Gynäkologe Professor Clemens Tempfer vom Marien Hospital in Herne rät Schwangeren, auf Flüge in gelbfiebergefährdete Gebiete wie das tropische Afrika oder Südamerika möglichst zu verzichten (Gynäkologische Endokrinologie 2016; 14: 158–164). Bei formaler Indikation, wenn also eine Impfpflicht bei Einreise besteht, sollte gegebenenfalls auch an ein Impfbefreiungszeugnis für die Gelbfieberimpfung gedacht werden. Besteht im Zielgebiet die Gefahr einer Exposition, sollte die Reise möglichst vermieden werden oder die Impfung mit dem attenuierten Lebendimpfstoff nur unter ausführlicher Risikoabwägung erfolgen, so Tempfer.

Besteht die Indikation für eine Tollwutimmunisierung, ist in der Schwangerschaft die postexpositionelle Impfung möglich. Für den Totimpfstoff gegen Cholera liegen den internationalen Empfehlungen der amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) aus dem Jahr 2016 zufolge keine ausreichenden Daten für Schwangere vor. Zu einer Impfung wird deshalb bei Reisen in Gebiete mit aktuellen Choleraausbrüchen nur unter strengster Risikoabwägung geraten. Auch die Sicherheit des Totimpfstoffs gegen die Japanische Enzephalitis und des attenuierten Lebendimpfstoffs gegen Typhus wurde dem CDC zufolge bei Schwangeren bislang nicht ausreichend untersucht, um Empfehlungen aussprechen zu können. Generell gilt auch bei spezieller Exposition der Grundsatz, dass die Impfung immer noch ungefährlicher ist, als sich dem Risiko einer Erkrankung auszusetzen.

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