GBA präzisiert Impfdokumentation

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BERLIN (ble). Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Oktober gefasste Beschluss über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie im Bereich der Influenza-Impfung ist heute in Kraft getreten. Ziel war, Unklarheiten bei der Dokumentation der erstmaligen Influenza-Impfung von Kindern unter 13 Jahren auszuräumen: "Bei der Influenza-Impfung von Kindern unter 36 Monaten und bei erstmaliger Influenza-Impfung von Kindern unter 13 Jahren ist die Nummer 89112 zweimal zu dokumentieren", heißt es jetzt in der geänderten ersten Fußnote zum Dokumentationsschlüssel der Richtlinie.

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