Ärzte Zeitung online, 13.11.2009
Neue Schweinegrippe-Verordnung soll Ärzte entlasten
HAMBURG/BERLIN (dpa). Wegen der schnell steigenden Zahl
von Schweinegrippe-Kranken und der laufenden Massenimpfung müssen Ärzte
in Deutschland ab Samstag nicht mehr jeden Verdachtsfall melden. Eine
Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte am
Donnerstagabend einen entsprechenden Bericht des "Westfalen-Blatts"
(Freitag). Ärzte würden so von Verwaltungsaufgaben entlastet.
Nach einer neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur
Meldepflicht bei Influenza, die am Freitag im Bundesanzeiger stehe und
damit ab Samstag gelte, entfällt bei reinen Verdachtsfällen sowie
Grippekranken ohne Labornachweis die Meldepflicht. Den
Gesundheitsämtern müssen nur noch Todesfälle gemeldet werden, die in
Verbindung mit der Schweinegrippe stehen.
Außerdem müssen Fälle, in denen die Infektion nach
Labor-Untersuchungen eindeutig nachgewiesen wurde, an die
Gesundheitsämter und schließlich an das Robert Koch-Institut gegeben
werden.
Die bisherige Meldepflicht, die seit Anfang Mai galt, mache im
Hinblick auf den Erregernachweis keinen Sinn mehr, sagte Susanne
Glasmacher vom Robert Koch-Institut dem "Westfalen-Blatt".
Nach Angaben der Gesundheitsbehörden würden Ärzte bei Grippekranken
nur noch in Einzelfällen einen Labortest beantragen. Dies sei zum
Beispiel bei Menschen mit schweren Vorerkrankungen notwendig, bei denen
sich ein schlimmer Verlauf der Grippe abzeichnen könne. Auch bei einem
größeren Ausbruch, wie in Schulklassen, könnten Laboruntersuchungen
beantragt werden.
Nach Schätzungen der Gesundheitsbehörden haben sich seit Mai
bundesweit etwa 55 000 Menschen mit dem Virus infiziert. Die
meisten Patienten sind inzwischen wieder gesund.
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