Ärzte Zeitung, 16.11.2009
Meldepflicht bei Verdacht auf Schweinegrippe ist aufgehoben
Ärzte müssen den Gesundheitsämtern nur noch Todesfälle melden
NEU-ISENBURG (bee). Seit Samstag müssen Ärzte
nicht mehr jeden Verdachts- und Erkrankungsfall von Schweinegrippe
dokumentieren. Todesfälle nach einer H1N1-Infektion bleiben
meldepflichtig.

Auch ohne Meldepflicht: In Sachen H1N1 geht die Arbeit nicht aus.
Foto: dpa
Damit hebt das Bundesgesundheitsministerium die bislang bestehende
Meldepflicht bei Schweinegrippe auf. Die Meldepflicht stoße
aufgrund der Entwicklung bei H1N1 und Atemwegserkrankungen derzeit an
ihre Grenzen, heißt es in der Begründung des Ministeriums,
die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Mit der Änderung der Verordnung sollen Ärzte und
Verwaltungen entlastet werden. Ärzte sind aber weiter dazu
verpflichtet, Patienten zu melden, die an der Schweinegrippe gestorben
sind. Damit sollen weiter Hinweise darauf gesammelt werden, ob bei
bestimmten Bevölkerungsgruppen vermehrt schwere
Krankheitsverläufe ausgelöst werden. Die Meldepflicht
für Ärzte besteht seit Ende April, als die Schweinegrippe in
den USA auftrat.
Das Ministerium will den Überblick über die
H1N1-Entwicklung in der Bevölkerung mit den Erhebungen des Robert
Koch-Instituts sicherstellen. Dazu gehört das vom RKI betriebenen
Sentinel-System der Arbeitsgemeinschaft Influenza. Über die
zirkulierenden Influenzavirustypen stehen die Daten aus der
Meldepflicht der Labore zur Verfügung.
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Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Schweinegrippe: Erleichterung zur rechten Zeit

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