Immer noch viele Probleme mit der BtMVV
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) ist zwar in den vergangenen Jahren vereinfacht worden, doch sie bleibt weiter ein Hemmnis für die Verordnung starker Opioide. Darauf weisen Michael Strumpf und Anne Willweber-Strumpf (Göttingen) sowie Michel Zenz (Bochum), Autoren des im Oktober vergangenen Jahres herausgegebenen "Weißbuch Schmerz", hin, in dem die Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen analysiert wird.
Der rechtlich festgelegte bürokratische Aufwand mit Blick auf die BtMVV sei immens, heißt es dort. So müssten zum Beispiel spezielle Rezepte bei der Bundesopiumstelle beantragt werden, für die darüber hinaus eine besonders gesicherte Aufbewahrung erforderlich sei. Weiter gebe es spezielle Verordnungsformulierungen, Rezeptdurchschläge müssten archiviert werden, außerdem seien Überprüfungen durch den Amtsapotheker möglich.
Fazit der Weißbuch-Autoren: Die Beeinträchtigungen führen dazu, "dass viele klinisch tätige Ärzte keine Betäubungsmittelrezepte haben und starke Opioide somit auch nicht verordnen können". (fuh)
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