Mundschleimhaut-Karzinome

Op ist die tragende Therapiesäule bei Karzinomen der Mundhöhle

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Rauchen ist ein wesentlicher Risikofaktor für die Entwicklung eines Mundhöhlenkarzinoms.

Rauchen ist ein wesentlicher Risikofaktor für die Entwicklung eines Mundhöhlenkarzinoms.

© MLeonFotografia / fotolia.com

Schätzungen zufolge erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 10.400 Menschen neu an einem malignen Tumor der Lippe, der Zunge, des Mundbodens, des Gaumens, der Speicheldrüsen oder des Rachens. Etwa 25.600 Männer und 9900 Frauen mit einer maximal fünf Jahre zurückliegenden Diagnose einer Krebserkrankung von Mundhöhle und Rachen lebten im Jahr 2004 in Deutschland.

Einen wesentlichen Anteil bei diesen Tumoren hatten Plattenepithelkarzinome der Zunge des Mundbodens, des Unter- und des Oberkiefers, der Wangenschleimhaut und des Gaumens.

Für die chirurgische Behandlung von Patienten mit Mundschleimhautkarzinomen liegen inzwischen ausreichend Daten über die Effektivität dieser Therapie vor, wie Professor Bernhard Frerich vom Universitätsklinikum Rostock in seiner zertifizierten Fortbildungseinheit "Standardtherapie von Plattenepithelkarzinomen der Mundhöhle" betont.

Das Maß der Dinge sei - in Kombination mit adjuvanten Verfahren - vor allem bei kleinen Tumoren die operative Behandlung auch hinsichtlich der posttherapeutischen Funktionalität und Lebensqualität, so Frerich.

Grundsätzlich ist nach Ansicht des Chirurgen eine operative Therapie in kurativer Absicht in der Regel nur sinnvoll, wenn eine R0-Resektion erreicht werden kann. Dabei sind vitale und funktionell relevante Strukturen zu schonen und die individuelle Zumutbarkeit sowie die Lebensqualität nach der Operation zu berücksichtigen.

Klassischerweise gliedert sich das chirurgische Vorgehen in die Lymphknotendissektion, die Resektion des Primärtumors und die Rekonstruktion.

Frerich zufolge besteht kaum Dissens darüber, dass eine modifizierte radikale Neck Dissection mit Ausräumung der Level I bis IV erforderlich ist, wenn klinisch oder bildgebend Lymphknotenmetastasen nachgewiesen werden.

Weil hier die Metastasen seltener auftreten, wird derzeit die Notwendigkeit der Ausräumung von Level V nicht einheitlich beurteilt. Auszuräumen seien jedoch Level I bis IV komplett bis zum Hinterrand des Musculus sternocleidomastoideus.

Grundlage der Einteilung der Level und Sublevel am Hals, also der einzelnen Ausräumungsetagen, ist die Robbins-Klassifikation, publiziert im Report des Academy‘s Committee for Head and Neck Surgery and Oncology (Arch Otolaryngol Head Neck Surg 1991; 117: 601).

Goldstandard bei der Vorgehensweise bei Patienten mit einem N0-Hals, also nicht nachweisbaren Lymphknotenmetastasen, ist die supraomohyoidale Ausräumung. Dabei wird eine selektive Neck Dissection der Level I bis III vorgenommen. Für Zungenkarzinome muss Frerich zufolge zusätzlich die Räumung von Level IV empfohlen werden.

Frerich erinnert daran, dass es derzeit keine klare Evidenz für den therapeutischen Vorteil einer "elektiven" Ausräumung gegenüber einer Wait-and-see-Strategie mit einer therapeutischen Neck Dissection als Salvage-Operation gibt, solange eine engmaschige Nachkontrolle garantiert ist.

Aufgrund der nicht einheitlichen Studienlage müsse man sich bewusst sein, dass sich die Rationale für die elektive Neck Dissektion (Level I - III/IV) beim klinisch negativen Hals aus der Notwendigkeit eines chirurgischen Stagings für die Indikationsstellung zu adjuvanten Therapien ergibt, so Frerich. Denn: noch immer sei kein bildgebendes Verfahren in der Lage, den Lymphknotenstatus zuverlässig zu erkennen. (ple)

Nur für Fachkreise: Zu dem Modul "Standardtherapie von Plattenepithelkarzinomen der Mundhöhle"

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