Kommentar zum Datenschutz in Krebsregistern
Holzauge sei wachsam!
Sie mag kleinlich wirken, ist aber nötig - die Forderung nach einer sorgfältigeren Verschlüsselung der Krebsregisterdaten. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder hat sich dafür eingesetzt.
Die Registerstellen der einzelnen Krebsregister dürften durchaus erstaunt gewesen sein ob solcher Anliegen. Einer, der nicht genannt werden möchte, sprach von "Anmerkungen" der Datenschützer. Das deutet darauf hin, dass die Forderungen der Beauftragten offenbar eher begrenzt willkommen sind.
Tatsächlich verfügen die Krebsregister über eine doppelte Sicherung: eine Einwegverschlüsselung, die in jedem Register gleich ist, und eine jeweils unterschiedliche Verschlüsselung, die über den Datensatz jedes Krebsregisters einzeln wacht.
Aber sollen die Patientendaten auch der Forschung zur Verfügung stehen, müssen sie zusammengeführt werden. Die Verknüpfung wird etwa benötigt, um den Effekt des Mammascreenings genau ergründen zu können. Klar, dass hier äußerste Wachsamkeit geboten ist.
Hinzu kommt die rasante Entwicklung auf dem Computersektor. Mit den Optionen der Verschlüsselung wachsen auch die der Entschlüsselung. Ein Datenleck bei Krebsregistern aber wäre verheerend. Das Vertrauen der Patienten wäre verloren - und zwar zu Recht.
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